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Gefährliche Abfälle - SonderabfallEntsorgungs- und VerwertungsanlagenSeit 2002 werden gefährliche Abfälle, die in einer Abfallbehandlungsanlage entstanden sind und einer neuen Abfallbehandlung zugeführt werden, gesondert statistisch erfasst. Hierfür wird häufig der Begriff "Sekundärabfall" verwendet. Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen zählen nicht zu den Sekundärabfällen. Sekundärabfälle entstehen bei fast allen Abfallarten und Entsorgungsanlagentypen im Land Berlin. Um die Entsorgungssicherheit zu garantieren, sind diese Mengen für den Entsorgungsanlagenbedarf zu berücksichtigen. Die Gesamtmenge an gefährlichen Abfällen von 299.540 Mg in 2010 teilt sich in Sekundärabfälle (291.895 Mg) und Primärabfälle (7.645 Mg) auf. Diese stammen aus Abfallbehandlungsanlagen (Entsorgungs- und Verwertungsanlagen) und Abwasser- und Wasserbehandlungsanlagen und sind unter dem Kapitel 19 der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) aufgeführt. Die Abfallmengen aus den verschiedensten Verbrennungsanlagen (Rost- und Kesselaschen, Schlacken, Filterstaub und Abfälle aus der Abgasbehandlung und die aus den Holzverwertungsanlagen machen circa 87,2 % (261.325 Mg) der Gesamtmenge aus.
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