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AbfallwirtschaftAbfallrechtliche Marktüberwachung![]() Foto: NiroDesign / Depositphotos.com
Die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten gilt seit dem 01.01.2010 und bildet die Grundlage der abfallrechtlichen Marktüberwachung.
Ab dem 16.07.2021 gilt die neue Marktüberwachungsverordnung (EU) Nr. 2019/1020
Die Marktüberwachung von Produkten nach den harmonisierten abfallrechtlichen Vorschriften umfasst die Überwachung von Fahrzeugen, Elektro- und Elektronikgeräten, Batterien und Akkumulatoren sowie Verpackungen. Gegenstand der Marktüberwachung ist die Einhaltung der Beschaffenheitsanforderungen (Stoffverbote/-beschränkungen) sowie sonstiger Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Produkten (z. B. Kennzeichnungspflichten). Die stichprobenartige Kontrolle dieser Anforderungen ist, gem. dem Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben des allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Berlin (ZustKat Ord ASOG), u.a. Aufgabe der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Die Anforderungen sind in folgenden Richtlinien genannt:
Die entsprechenden europäischen Richtlinien im Abfallrecht sind, soweit erforderlich, durch folgende Gesetze bzw. Verordnungen in deutsches Recht umgesetzt worden:
Die Tätigkeiten der Marktüberwachungsbehörde sind in regelmäßigen Marktüberwachungsprogrammen gemäß Artikel 18 Abs. 5 der EG-Verordnung 765/2008 festgehalten. Überwachungsprogramm
Marktüberwachungsprogramm
Berlin 2018-2021 gemäß Artikel 18 Abs. 5 der EG-Verordnung 765/2008 Kontakt
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Abteilung Abfallwirtschaft, Straßenreinigung, umweltfreundliche Beschaffung Brückenstraße 6 10179 Berlin Herr Pleiner-Guénon Tel.: 030 9025-2207 Fax: 030 9025-2979 E-Mail: marktueberwachung.abfallrecht@ senuvk.berlin.de |