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ElektronikschrottNeuer rechtlicher Rahmen
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro-und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Warum ein neues Gesetz zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten?Der Absatz von Elektro- und Elektronikgeräten ist in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen und die Tendenz zur Entwicklung von immer neuen Geräten mit kürzerer Lebensdauer nimmt weiter zu. Werden diese Geräte unbrauchbar oder durch Neue ersetzt, landen sie in der Regel im Abfall, nicht selten in der Restmülltonne.Das Aufkommen an ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräten wird bundesweit auf etwa 1,8 Millionen Tonnen pro Jahr geschätzt. In diesen Geräten sind erhebliche Mengen gefährlicher Schadstoffe enthalten wie etwa die Schwermetalle Quecksilber, Blei, Cadmium, Chrom VI oder Arsen und halogenierte Stoffe wie FCKW, PCB, PVC und bromhaltige Flammschutzmittel. Sie führen zur Kontamination kommunaler Abfälle und stellen ein großes Problem bei der Abfallentsorgung dar. Im Elektroschrott sind jedoch nicht nur Schadstoffe zu beachten. Er enthält auch wertvolle Ressourcen wie Metalle, Edelmetalle und reine Kunststofffraktionen, die in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden können. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz basiert auf zwei europäischen Richtlinien: EU-Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE Richtlinie) und EU-Richtlinie 2002/95/EG über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS Richtlinie). Mit dem ElektroG wird das europäische Recht in deutsches Recht umgesetzt. In den anderen europäischen Mitgliedsstaaten werden vergleichbare Gesetze eingeführt. Welche Ziele werden verfolgt?Mit dem ElektroG werden im wesentlichen folgende Ziele verfolgt:
Aktuelle Fristen und Regelungen
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