Elektronikschrott
Die Aufgaben der Hersteller und Importeure
Wahrnehmung der Produktverantwortung
Die Hersteller werden durch das Elektro-und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dazu verpflichtet, schon bei der Entwicklung von Produkten die Langlebigkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit zu beachten.
Sie dürfen ab dem 1. Juli 2006 keine Elektro- und Elektronikgeräte mehr auf den Markt bringen, die mehr als 0,1 Gewichtsprozent der Schwermetalle Quecksilber, Blei oder Chrom VI oder als bromierte Flammschutzmittel polybromierte Biphenyle (PBB) oder polybromierte Diphenylether (PBDE) enthalten. Das Schwermetall Cadmium darf nur bis zu einem Höchstwert von 0,01 Gewichtsprozent enthalten sein.
Diese Grenzwerte gelten auch für Kabel und Ersatzteile und wurden mit
anderen Pflichten für die Hersteller und Importeur in der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung ElektroStoffV (pdf) vom 19.04. 2013 unter §3 ff. neu geregelt.
Ab dem 24. März 2006 müssen die Hersteller die gesammelten Altgeräte zurücknehmen und nach dem Stand der Technik sicher entsorgen. Dabei stehen die Ziele der Wiederverwendung und stofflichen Verwertung im Vordergrund. Es sind europaweit vorgegebene Verwertungs- und Recyclingquoten einzuhalten, um ökologische Ungleichgewichte und Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU vorzubeugen.
Die Hersteller sind dazu verpflichtet, sich bis zum 24. November 2005 bei einer "Gemeinsamen Stelle" der Hersteller, der stiftung elektro-altgeräte register, registrieren zu lassen. Mit der Registrierung garantieren sie die Entsorgung der zurückgegebenen Altgeräte.
Alle nach dem 13. August 2005 erstmals in der EG in Verkehr gebrachten Geräte sind zu kennzeichnen. Bei Geräten für den privaten Gebrauch in Haushalten wird als Symbol eine durchgestrichene Abfalltonne aufgebracht.
Die Aufgaben der "Gemeinsamen Stelle"
Die Projektgesellschaft "Elektro-Altgeräte Register - EAR" wurde von Industrieverbänden gegründet, um eine branchenübergreifende Registrierungs- und Koordinierungsstelle aufzubauen, die die Finanzierung und Abwicklung der Verwertung und Entsorgung der Elektro- und Elektronikaltgeräte überwacht und sicherstellt. Der "Gemeinsamen Stelle" können behördliche Aufgaben übertragen werden. Das Umweltbundesamt hat die Fach- und Rechtsaufsicht über diese Stelle.
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