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Elektronikschrott
Definition
Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro-und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) vom 16. März 2005 (BGBI. I S 762 f.).
definiert bei den Begriffsbestimmungen in:
§ 3 Abs.1
Elektro- und Elektronikgeräte
- Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betreib elektrische Ströme oder elektrische Felder benötigen, und Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder, die unter die Anlage I Liste der Kategorien und Geräte zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz fallen und für den Betrieb mit Wechselstrom von höchstens 1000 Volt bzw. Gleichstrom von höchstens 15000 Volt ausgelegt sind.
§ 3 Abs.3
Elektro- und Elektronik-Altgeräte
- Elektro- und Elektronik-Geräte, die Abfall im Sinne des § 3 Abs.1 Satz 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sind, einschließlich aller Bauteile, Unterbaugruppen und Verbrauchsmaterialien, die zum Zeitpunkt der Entledigung Teil des Altgerätes sind.
Diese Elektro- und Elektronik-Altgeräte sind mit der Änderung des Europäischen Abfallverzeichnisses - Abfallverzeichnis- Verordnung (AVV) zum 01.01.2002 in der Regel fast alle gefährliche Abfälle.
Schadstoffhaltige Bauteile
- Bauteile, die umweltrelevante Stoffe enthalten und einer gesonderten Behandlung bedürfen. Insbesondere sind dies Bauteile oder Komponenten und Abfälle, wie z.B. quecksilberhaltige Batterien (ASN 160603 *), Nickel-Cadmium-Akkus (ASN 160602 *) und Elektrogeräteteile entsprechend ASN 160215 * - Bildröhren, Hg-haltige Bauteile, Leiterplatten, Isolationsschäume usw.
Dazu eine ausführlich Auflistung im Anhang II a des LAGA - Elektro-Altgeräte- Merkblatt / Mitteilung 31
Liste der Elektro- und Elektronik-Altgeräte
(gefährliche Abfälle)
ASN |
Abfallbezeichnung |
160211* |
Kühlgeräte mit FCKW |
160212* |
Nachtspeichergeräte mit Asbest |
160213* |
Elektrogeräte z.B. Bildschirmgeräte |
160215* |
Elektrogeräteteile insb. Bildröhren, Hg-haltige Bauteile, Leiterplatten, Isolationsschäume |
200121* |
Schadstoffhaltige Leuchtstoffröhren usw. |
200123* |
Kühlgeräte insb. aus kommunaler Sammelung mit FCKW |
200135* |
Fernseher, Waschmaschinen, Computer usw. aus kommunaler Sammelung |
Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die nicht gefährliche Abfälle sind
Die Verwendung der Abfallschlüsselnummern (160214 und 200136 ) für Elektro- und Elektronik- Altgeräte die nicht gefährliche Abfälle sind, kann nur dann empfohlen werden, wenn zweifelsfrei durch fachkundiges Personal feststeht wird, dass die zu entsorgende Fraktion keine als gefährlich eingestuften Komponenten - schadstoffhaltigen Bauteile - enthält.
Liste der Elektro- und Elektronik-Altgeräte
(nicht gefährliche Abfälle)
ASN |
Abfallbezeichnung |
160214 |
Gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 13 fallen
Im wesentlichen sind dies Gewerbliche Ausrüstungsgegenstände und Werkzeuge wie z.B. elektrische Kochplatten, Heizplatten, Schreibmaschinen, Bohrmaschinen und Sägen. |
200136 |
Gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21, 20 01 23 und 20 01 35 fallen
Im wesentlichen sind dies Haushaltskleingeräte wie z.B. Föne, elektrische Zahnbürsten, Rasierer, Staubsauger, Toaster und Kaffeemaschinen. |
Zur Erleichterung der getrennt Sammelung von Haushaltskleingeräten siehe
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