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Leitfaden für Sonderabfälle
Sonstige Labore - Vermeidung und Verwertung
Rückgabe an Hersteller
Einige Chemikalienhersteller wie z.B. Merck nehmen Restchemikalien aus eigener Produktion zurück. Für nicht zu vermeidende Restchemikalien sollte dies überprüft werden. Für zukünftig zu beschaffende Chemikalien sollte durch den Einkauf die mögliche Rücknahme von Resten vom Hersteller abgefragt werden.
Verfahrensänderungen
Maximale Vermeidung von Abfällen erfordert oft eine grundsätzliche Änderung des Herstellverfahrens. Exemplarisch soll hier die Reduzierung von Restchemikalien in den klinisch-chemischen Laboren angeführt werden. Durch neue automatisierte Analyse-Verfahren, die mit fertig dosierten Substanzen bestückt werden, fallen so gut wie keine Restchemikalien mehr an.
Ein weiteres Beispiel ebenso aus dem klinischen Bereich ist der Ersatz nasser Fotochemischer Verfahren in der Radiologie (Röntgen) durch trockene Verfahren (z.B. Computertomographie) und damit die konsequente Vermeidung von verbrauchten Entwickler- und Fixiererflüssigkeiten, die als besonders überwachungsbedürftiger Abfall zu entsorgen sind.
Lösemittel
Detaillierte Informationen zu Lösemitteln finden Sie im Bereich Herstellung von Pharmazeutika.
Aufsaug- und Filtermaterialien
Für in Laboren anfallende Aufsaug- und Filtermaterialien (AS 15 02 02*) sind außer für Aktivkohle keine Vermeidungs- und Verwertungsmaßnahmen bekannt. Hier bleibt nur die Entsorgung.
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Fässer mit Entwickler
Foto: Ingenius

Papierballen
Foto: ALBA AG
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Verpackungen
Aufgrund der Verpackungsverordnung sind Hersteller und Vertreiber zur Rücknahme gebrauchter, restentleerter Verpackungen verpflichtet. Diese Rücknahmepflicht umfasst seit 01.01.2000 auch Verkaufsverpackungen mit schadstoffhaltigen Füllgütern. Ebenfalls rücknahmepflichtig sind Verpackungen, die nicht unter die Definition schadstoffhaltig fallen, aber nach Gefahrstoffrecht zu kennzeichnen sind.
Die Rücknahmepflicht der Hersteller kann erfüllt werden, indem Hersteller und Vertreiber selbst, durch ein System oder durch Dritte die Verpackungen zurücknehmen. Im Bereich der Industrieverpackungen aus der chemischen Industrie haben sich bereits in der Vergangenheit sogenannte Rücknahmesysteme (Dritte im Sinne des Paragraphen 11 Verpackungsverordnung) etabliert.
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Beispiele*) dafür sind:
"Der Grüner Punkt", Duales System Deutschland (DSD)
Rücknahme aller Verpackungen, die mit Grünem Punkt, dem Lizenzzeichen der DSD, gekennzeichnet sind. Dabei bestehen feste vertragliche Bindungen an regionale Entsorger, die regelmäßig ausgeschrieben werden.
"KBS eXtra", KBS Kreislaufsystem Blechverpackungen Stahl GmbH
Neben normalen Blechverpackungen werden Blechverpackungen mit schadstoffhaltigen Füllgütern seit 2000 von "KBS extra" angenommen. Rücknahme erfolgt in transparenten Sammelsäcken, die gegen ein Entgelt vom System zur Verfügung gestellt werden. Annahmestellen sind auf der Homepage der KBS verzeichnet.
"RIGK-G-System", RIGK - Gesellschaft zur Rückführung industrieller und gewerblicher Kunststoffverpackungen
Das RIGK-G-System ist ein Rücknahmesystem für Verpackungen von fast allen Produkten, die als Gefahrstoff oder Gefahrgut kennzeichnungspflichtig sind. Es handelt sich um ein Bringsystem. Die nächste Annahmestelle in der Region Berlin-Brandenburg ist die Gambert GmbH, Ruhlsdorfer Str. 110, 14532 Stahnsdorf. (Ansprechpartner Herr Peglow Tel.: 03329-60 30-90, Fax: 03329-60 30-99). Weitere finden sich auf der Homepage des Anbieters.
"VfW-RETOX", VfW Vereinigung für Wertstoffrecycling AG
Ansprechpartner Herr Luxen, Help-Line: 02234-958 78 88, Fax: 02234-958 72 00
Rücknahme von restentleerten Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter im Sinne der Verpackungsverordnung. Dabei werden alle Verpackungsarten soweit sie mit dem VfW-Symbol gekennzeichnet sind, zurückgenommen. Je nach Vertragspartner handelt es sich um ein Hol- oder Bringsystem. Es gibt keine Vertragsbindung an bestimmte Entsorger. Die Informationen zu Entsorgern erhält man unter Angabe der Verpackungsarten und -mengen über die Help-Line.
"INTERSEROH - SF", INTERSEROH AG
Ansprechpartner Frau Pückhoff, Tel.: 02203-91 47-141, Hotline: 02203-91 47-366
Rücknahme von restentleerten Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter im Sinne der Verpackungsverordnung mit Reststoffanhaftungen von maximal 10% des Nettopackstoffgewichtes. Die Sammlung erfolgt über 400 l Foliensäcke. Ab der Größe von 60 l - Gebinden ist eine lose Mitnahme oder die Sammlung im Container möglich. Die Entsorgung inklusive Fracht und Verwertung ist für den Abfallerzeuger kostenlos.
Termine für die Abholung werden nach Absprache vergeben (Holsystem). Die Kundeninformation zu "Interseroh-SF" erfolgt über die Hersteller. Die Auftragserteilung, Bestellung von Foliensäcken und Informationen können über die Hotline abgewickelt werden.
*): Diese Liste mit Beispielen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und bedarf der steten Anpassung.
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