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Rechtsvorschriften - Umweltverträgliche BeschaffungVerwaltungsvorschrift - Beschaffungsbeschränkungen
Bei der Erstellung der Leistungs-/Aufgabenbeschreibung sind die verbindlichen Beschaffungsbeschränkungen der VwVBU bei allen Beschaffungsvorgängen - unabhängig davon, ob ein Leistungsblatt vorliegt - einzuhalten.
Es werden bestimmte Produkte oder Materialien ausgeschlossen oder technische Spezifikationen für die Verwendung von Materialien aufgeführt. Durch die Vorgaben der Beschaffungsbeschränkungen sollen u. a. nur
Die vollständigen Beschaffungsbeschränkungen finden Sie unter Nummer 4 der VwVBU. |