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Rechtsvorschriften - Umweltverträgliche BeschaffungBerechnungshilfen für Lebenszykluskosten
Ein Produkt oder eine Dienstleistung verursacht nicht nur bei der Beschaffung Kosten, sondern oft während seiner gesamten Lebensdauer. Insgesamt gesehen ist daher das Produkt am wirtschaftlichsten, bei dem die Summe aller Kosten über den Lebenszykluszeitraum am geringsten ist.
In § 7 Abs. 2 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes ist geregelt, dass bei der Wertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote auch die vollständigen Lebenszykluskosten des Produkts oder der Dienstleistungsaufträge zu berücksichtigen sind. In der Vergabepraxis fallen die Entscheidungen derzeit jedoch häufig noch nach Gesichtspunkten der Investitionskosten oder der Einkaufspreise und nur selten auf Grundlage einer umfassenden Betrachtung der Lebenszykluskosten, obwohl Letzteres eigentlich schon aufgrund des dem Bereich der öffentlichen Beschaffung innewohnenden Grundsatzes der "wirtschaftlichen Bedarfsdeckung" geboten wäre. Die unzureichende Berücksichtigung des Prinzips der Lebenszykluskostenrechnung bemängelte auch der Bundesrechnungshof (Deutscher Bundestag – Drucksache 17/3650, Seite 162). Günstigstes Angebot ![]() Wirtschaftlichstes Angebot (Lebenszykluskosten) Für die Beschaffung von strombetriebenen Geräten, Fahrzeugen, Rechenzentren und Aufzügen hat der Auftraggeber gemäß den Regelungen im Kapitel 7.1 der VwVBU zwingend eine Lebenszyklusanalyse zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes vorzunehmen und zu berücksichtigen. Bereit gestellt werden Berechnungshilfen für
Mit diesen ist es möglich, die Lebenszykluskosten mit geringem Aufwand zu bestimmen und so eine verminderte Umweltbelastung mit einer Entlastung des Haushalts zu verbinden. Die Lebenszykluskosten werden anstelle des Beschaffungspreises bei der Wertung der Angebote herangezogen. Den Auftraggebern ist es freigestellt, weitere Kriterien für die Zuschlagserteilung heranzuziehen, die Nutzungsdauer zu erhöhen (Reduzierung ist nicht erlaubt!) und die Lebenszykluskosten differenzierter zu berechnen. Mit der lebenszyklusbezogenen Betrachtung auch von Baumaßnahmen können neben einer Umweltentlastung zugleich wesentliche Kosteneinsparpotentiale erschlossen und es kann somit eine hohe Wirtschaftlichkeit gegenüber den Kosten bei konventionellen Planungen erreicht werden. Entsprechende Untersuchungen (u.a. Institut für angewandte Energiesimulation und Facility Management) dokumentieren, dass bei einem konventionell geplanten und errichteten Verwaltungsgebäude rund 80 Prozent der Lebenszykluskosten bei der Nutzungsphase und lediglich rund 20 Prozent in der Errichtungsphase anfallen. Somit übersteigen die Folgekosten während der Lebensdauer des Gebäudes die Errichtungskosten deutlich. Bei einer üblichen Lebensdauer von Gebäuden zwischen 50 und 100 Jahren sollte daher aus wirtschaftlichen Erwägungen bei allen anstehenden öffentlichen Baumaßnahmen der Aspekt der bestmöglichen Energieeffizienz unbedingt berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund enthält das Leistungsblatt 28 der VwVBU für die Komplettsanierung von energie- relevanten Büro- oder Verwaltungsgebäuden einen einzuhaltenden Mindestenergiestandard und ergänzend die Vorgabe, durch Lebenszykluskostenberechungen zu ermitteln, ob ein besserer Energiestandard auch wirtschaftlich realisierbar ist. Sofern künftig weitere belastbare Berechnungshilfen vorliegen, z.B. für Dienstleistungen, werden diese bei der Fortschreibung der VwVBU berücksichtigt. |