Großer Tiergarten - Informationen - Parkregeln
Zusammenfassung der Parkregeln
(nach Berliner Grünanlagengesetz §6)
Die Besucherinnen und Besucher werden ausdrücklich gebeten:
- mit dem Fahrrad nur auf befestigten Wegen zu fahren und den Fußgängerinnen und Fußgängern Vorrang zu lassen (alle anderen Fahrzeuge sind nicht erlaubt)
- Hunde und andere Haustiere nicht frei laufen zu lassen, nicht auf Spielplätze mitzunehmen oder in den Gewässern baden zu lassen
- Abfall und Hundekot unverzüglich zu beseitigen
- nicht zu grillen, kein Feuer anzuzünden oder zu unterhalten
- keine Wasservögel und Fische zu füttern und nicht in den Gewässern zu baden
- ausschließlich die angelegten Wege zu benutzen
Der Große Tiergarten ist eine nach dem Berliner Grünanlagengesetz gewidmete öffentliche Grün- und Erholungsanlage. Im gesamten Park gelten daher alle Bestimmungen des Gesetzes, wie auch in allen anderen mit dem sogenannten Tulpenschild gekennzeichneten öffentlichen Grünanlagen in Berlin. Mehr dazu hier
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