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Großer Tiergarten - Informationen - ParkregelnRadfahren im Park
Das Radfahren im Großen Tiergarten ist auf allen befestigten Wegen erlaubt, wobei Fußgänger Vorrang haben! Es ist eine angenehme Art die Vorzüge des großen Parks, wie die unterschiedlichen Parkbereiche, die gastronomischen Einrichtungen oder sonstige Orte des individuellen Interesses - im doppelten Wortsinn - zu erfahren.
Einige der übergeordneten Parkwege bilden sinnvolle Verknüpfungen mit dem gesamtstädtischen Radwegenetz. Auf breiten Wegen im Park ist moderates rücksichtsvolles Radfahren möglich, jedoch ist Fußgängerinnen und Fußgängern stets der Vorrang zu gewähren. Für eilige Radfahrerinnen und Radfahrer sind die ausgewiesenen Radwege an den Straßen generell besser geeignet. In besonderen Parkbereichen wie dem Rosengarten und der Luiseninsel müssen Fahrräder, wie dort auch extra ausgeschildert, geschoben werden. Elektro-Roller Elektro-Roller haben Kennzeichen und gelten somit als Kraftfahrzeuge. Kraftfahrzeuge sind grundsätzlich in geschützten Grünanlagen verboten. Ausgewiesene Radwege, die die Nutzung erlauben würden, gibt es zumindest nicht im Großen Tiergarten. Es drohen hier Bußgelder bei Fehlnutzung. Interaktive KarteInformationen |