Abgeordnetenhaus stimmt Hochschulverträgen und Charité-Vertrag zu

Pressemitteilung vom 01.12.2017

Am gestrigen Donnerstag hat das Abgeordnetenhaus von Berlin in seiner 18. Sitzung den Hochschulverträgen und dem Charité-Vertrag für die Jahre 2018 bis 2022 zugestimmt. Zuvor hatten sich die vier staatlichen Universitäten, vier Fachhochschulen, drei künstlerischen Hochschulen, sowie die Charité-Universitätsmedizin Berlin und das für Wissenschaft zuständige Ressort in der Senatskanzlei nach einer kurzen Verhandlungszeit auf die Ausgestaltung der Verträge geeinigt. Anschließend wurden die Verträge vom Berliner Senat beschlossen. Nach erfolgtem Beschluss des Parlaments über den Doppelhaushalt 2018/2019 und der Veröffentlichung des Haushaltsgesetzes sollen die Verträge Anfang Januar 2018 durch den Regierenden Bürgermeister von Berlin, Michael Müller, und die Hochschulleitungen feierlich unterzeichnet werden.

Die neuen Verträge haben eine Laufzeit von fünf statt bisher vier Jahren und bieten den Hochschulen und der Charité eine längere Planungssicherheit. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, enthalten sie zudem eine Erhöhung der Grundfinanzierung in der Vertragslaufzeit um jährlich 3,5 Prozent. Damit wird die finanzielle Ausstattung der elf staatlichen Hochschulen im Vertragszeitraum um knapp 650 Mio. Euro erhöht. Im Jahr 2022 wird so das Gesamtvolumen auf 1,4 Milliarden Euro ansteigen, das bedeutet im Jahr 2022 ein Plus von 221 Mio. Euro verglichen mit dem Stand 2017. Der Mittelaufwuchs der Charité beläuft sich im gleichen Zeitraum auf 114 Mio. Euro. Im Jahr 2022 steigt der Zuschuss an die Charité damit auf 246,8 Mio. Euro, verglichen mit 207,8 Mio. Euro im Jahr 2017. Zudem soll die 3,5-prozentige Steigerung ab 2019 auch erstmals für die allgemeinen Zuschüsse für Investitionen an den Hochschulen und der Charité gelten.

Vereinbart sind darüber hinaus Verbesserungen bei Studien- und Beschäftigungsbedingungen. So soll der Anteil unbefristeter Verträge bei dem aus Landesmitteln beschäftigten wissenschaftlichen Personal im akademischen Mittelbau bis 2020 mindestens 35 Prozent betragen, zudem wird die Vergütung für Lehrbeauftragte deutlich erhöht. Erstmals wird in den Verträgen eine gezielte Förderung von Digitalisierungs- und Open-Access-Maßnahmen vereinbart. Die Hochschulen erhalten hierfür zusätzlich 28 Mio. Euro, 6,1 Mio. Euro fließen an die Charité.

Für den umfangreichen Ausbau der Lehrkräftebildung werden den Universitäten über die Verträge zusätzlich 70 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Fachhochschulen werden mit der Finanzierung von zusätzlichen Stellen im Mittelbau gestärkt, die Universitäten und die Charité erhalten einen Innovationsfonds für die Unterstützung des Verbundantrags im Exzellenzstrategie-Wettbewerb. Weitere Impulse werden an den Universitäten unter anderem in den Bereichen der Integrations- und Migrationsforschung, der islamischen Theologie und der Friedens-, Konflikt- und Terrorismusforschung gesetzt.

Im Charité-Vertrag wird die Fortführung der Kooperation mit dem Max-Delbrück-Zentrum für Molekulare Medizin (MDC) im Berliner Institut für Gesundheitsforschung (BIG) festgehalten. Die Initiative zur Entwicklung und Implementierung von Alternativmethoden zu Tierversuchen in Kooperation mit den Berliner Hochschulen und dem MDC wird mit 8,6 Mio. € gefördert. Für die Ausbildung von Pflegefachkräften wird die Charité einen neuen Studiengang einrichten und erhält hierfür im Rahmen des Vertrags insgesamt 7,9 Mio. €. Für die Weiterentwicklung der Berlin School of Public Health in Kooperation mit Berliner Hochschulen sieht der Vertrag 2,5 Mio. € vor. Zur Unterstützung des Aufbaus einer Einrichtung für Palliativmedizin werden im Vertrag 1,25 Mio. € bereitgehalten. Für die geplante Überführung der Charité Facility Management GmbH (CFM) als Tochter der Charité in öffentliches Eigentum wird die Prüfung weiterer Unterstützungsmöglichkeiten durch das Land vereinbart.

Als eines der ersten Bundesländer hat Berlin im Jahr 1997 das Instrument der Hochschulverträge eingeführt und seither kontinuierlich weiterentwickelt. Die Verträge regeln die Finanzierung und Entwicklung der staatlichen Hochschulen und der Charité in Berlin und werden zwischen den einzelnen Institutionen und dem Land Berlin geschlossen. Dabei wird die Höhe der finanziellen Zuschüsse von der Erfüllung konkreter Zielvorgaben abhängig macht, die mit den Institutionen ausgehandelt werden. Die Hochschulen und die Charité verpflichten sich dabei zu einem Leistungs- und Berichtswesen. Dieses wurde in den aktuellen Verhandlungen im Sinne eines Bürokratieabbaus überprüft und auf die wesentlichen Bestandteile reduziert.