Förderung von Projekten Berliner entwicklungspolitischer und diasporischer Nichtregierungsorganisationen

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Ein großer Teil der Mittel, die der Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit zur Durchführung ihrer Arbeit zur Verfügung steht, wird Berliner Einrichtungen der Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen der institutionellen Förderung gewährt.

Im Rahmen seiner Kompetenzen und Möglichkeiten konzentriert sich das Land Berlin bei seiner Projektförderung auf die entwicklungspolitische Inlandsarbeit, insbesondere auf die Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Auslandsprojekte sind nur im Rahmen von Städtepartnerschaften Berlins und seiner Bezirke sowie im Rahmen von Schulpartnerschaften möglich. Pro Jahr stehen für die Projektförderung ca. 1.700.000 Euro zur Verfügung.
Die administrative Verwaltung und die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel liegt bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken.
Die Fachaufsicht über die Förderung von Projekten liegt bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.

Eine Auflistung der in den letzten Jahren geförderten Projekte und ihre Kurzbeschreibung finden sich in der Projektdatenbank der Stiftung-Nord-Süd-Brücken.

Anträge können in der Regel im Herbst für das folgende Jahr gestellt werden. Kleinere Anträge können unterjährig zu verschiedenen Terminen gestellt werden. Diese werden auf den Seiten der Stiftung Nord-Süd-Brücken bekannt gegeben.

  • Richtlinie über die Förderung von Projekten der Bildungs- und Informationsarbeit in der Entwicklungspolitik

    PDF-Dokument (322.7 kB) - Stand: 30.12.2022