Öffentliche Aufträge, die gemäß den Vergabevorschriften der Europäischen Gemeinschaften vergeben werden, unterliegen einem Rechtsschutzverfahren.
Für die öffentlichen Auftraggeber des Landes Berlin ist die Vergabekammer des Landes Berlin zuständig. Der Bund und die anderen Bundesländer haben eigene Vergabekammern. Zuständig für Auftraggeber des Bundes sind die Vergabekammern beim Bundeskartellamt
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Das Nachprüfungsverfahren ist gerichtsähnlich, d.h., die Vergabekammer wird nur auf Antrag tätig und die unterlegene Partei muss in der Regel die Kosten tragen.
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(Februar 2012; Vk Flyer 12 02 01, 31467 Bytes)