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Dg260

Wettbewerbsrecht

Landeskartellbehörde, Öffentliches Auftragswesen, Preisprüfung und Maklerprovisionen

Die Landeskartellbehörde geht wettbewerbsbeschränkenden Absprachen über Preise, Liefermengen u.ä. nach und ahndet sie mit Bußgeldern, soweit die Wirkungen derartiger Kartelle nicht über das Gebiet des Landes Berlin hinausreichen. Im Rahmen der Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen überprüft sie insbesondere die Preise leitungsgebundener Energien, soweit nur Berliner Haushalte beliefert werden.

Im Bereich Vergaberecht werden Vergabestellen und Unternehmen zu vergaberechtlichen Themen beraten. Ferner ist dort die VOL-Beschwerdestelle angesiedelt, die in einem formlosen Verfahren Beschwerden bei Liefer- und Dienstleistungen (ausgenommen Architekten- und Ingenieurleistungen) nachgeht. Weiterführende Informationen zum Vergaberecht finden Sie im Vergabeservice des Landes Berlin.

Von der Preisprüfungsstelle werden spezielle Aufträge, die nicht im Wettbewerb vergeben werden können, einer Kostenprüfung unterzogen.

Ferner werden bei überhöhten Maklerprovisionen Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt.



Informationen über das "Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz" erhält man hier.

Kontakt

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung
Martin-Luther-Straße 105
10825 Berlin Stadtplan

Tel.: (030) 9013-0
Fax: (030) 9013-8455
E-Mail

Pressestelle
Tel.: (030) 9013-7418
Fax: (030) 9013-8281
E-Mail

Ansprechpartner/-in

Leonhard Scholz
Tel.: (030) 9013 - 8317
Fax: (030) 9013 - 7613
E-Mail


Petra Deichsel
Tel.: (030) 9013 - 8194
Fax: (030) 9013 - 7613
E-Mail