FAQs zum Bewerbungsverfahren

Häufige Fragen

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen, die uns von Bewerberinnen und Bewerbern erreichen. Die Übersicht wird derzeit noch regelmäßig überarbeitet und ergänzt.

Ihre Frage ist (noch) nicht dabei? – Dann schreiben Sie uns gern eine E-Mail .

  • Wie kann ich mich bewerben?

    Bitte bewerben Sie sich online. Das Bewerbungsformular sowie Uploadmöglichkeiten für Ihre Unterlagen finden Sie jeweils am Ende einer Stellenausschreibung unter dem Button „Jetzt bewerben“. Die aktuelle Übersicht der Stellenangebote unseres Hauses finden Sie im Karriereportal der Berliner Verwaltung.

  • Kann ich mich für mehrere Stellen gleichzeitig bewerben?

    Selbstverständlich können Sie sich um mehrere Stellen gleichzeitig bewerben. Die Verfahren werden getrennt voneinander geführt. Daher ist für jede Stelle eine eigene Bewerbung inklusive aller Angaben und Anlagen erforderlich.

  • Kann ich mich über mein Smartphone / Tablet bewerben?

    Die Onlinebewerbungsmöglichkeit über das Karriereportal der Berliner Verwaltung funktioniert auch über ein Smartphone und ein Tablet.

  • Kann ich mich auch initiativ bewerben?

    Initiativbewerbungen sind grundsätzlich möglich, jedoch werden die vakanten Stellen unseres Hauses generell ausgeschrieben.

    Die aktuellen Stellenangebote sowie die Möglichkeit zur Onlinebewerbung finden Sie im Karriereportal der Berliner Verwaltung.

    Ihre Initiativbewerbung richten Sie bitte per E-Mail Initiativbewerbung richten Sie bitte per E-Mail an personalmanagement@senweb.berlin.de

  • Kann ich mich auch mit anderen Qualifikationen als gefordert bewerben?

    Angaben zu der erforderlichen formalen Qualifikation finden Sie in der Online-Stellenausschreibung bzw. in dem unter dem Button „weitere Informationen“ hinterlegten Anforderungsprofil (Punkt „Formale Voraussetzungen“).

    Bitte prüfen Sie, ob Ihr Bildungsabschluss diesen Anforderungen entspricht hinsichtlich

    1. des Abschlussniveaus:
    Wenn z.B. ein Masterabschluss gefordert ist, können Bewerberinnen und Bewerber mit Bachelorabschluss nicht berücksichtigt werden. Vergleichbar zu einem Masterabschluss sind u.a. Diplom- sowie Magisterabschlüsse an Universitäten.

    Diplomabschlüsse an Fachhochschulen sind vergleichbar mit einem Bachelorabschluss.

    Verfügen Sie über eine höhere Qualifikation als gefordert, können Sie sich bewerben, sofern die Ausschreibung dazu nichts Gegenteiliges beinhaltet.

    2. der Fachrichtung:
    Zusätzlich zum passenden Abschlussniveau ist auch die in der Ausschreibung genannte Fachrichtung ausschlaggebend. Ihr Bildungsabschluss muss den dort genannten Fachrichtungen zuzuordnen sein, damit Ihre Bewerbung berücksichtigt werden kann. Dies ist mit geeigneten Nachweisen (z.B. Bescheinigung der Hochschule, Diploma-Supplement) zu belegen, soweit sich die Fachrichtung nicht aus dem Abschlusszeugnis ergibt.

    Die Erfüllung der formalen Voraussetzungen ist der erste Schritt im Auswahlprozess. Die fachlich-inhaltliche Bewertung Ihrer Unterlagen erfolgt erst im zweiten Schritt.

    Erfüllen Sie die formalen Anforderungen nicht, kann Ihre Bewerbung – unabhängig von Berufserfahrung und sonstigen Qualifikationen – nicht berücksichtigt werden.

    Hinweis für Beamtinnen und Beamte:
    Die in der Ausschreibung genannte Laufbahnbefähigung muss zum Zeitpunkt der Bewerbung bzw. spätestens zum Einstellungszeitpunkt bereits erworben bzw. zuerkannt worden sein, damit eine Übernahme im Beamtenverhältnis möglich ist. Darüber hinaus sind auch die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Andernfalls ist – bei formal einschlägigem Bildungsabschluss – die Einstellung als Tarifbeschäftigte/r möglich, sofern das Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen wird und die Ausschreibung auch Tarifbeschäftigten offen steht.

  • Kann ich mich auch ohne deutsche Staatsangehörigkeit bewerben?

    Als Tarifbeschäftigte im Öffentlichen Dienst können Menschen aller Nationalitäten arbeiten.
    Beamtinnen und Beamte brauchen hingegen eine deutsche Staatsbürgerschaft oder EU-Nationalität.

    Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.

  • Welche Unterlagen soll ich meiner Bewerbung beifügen?

    Sie finden in jeder Stellenausschreibung Informationen darüber, welche Bewerbungsunterlagen jeweils von Ihnen erwartet werden. Dies sind üblicherweise die folgenden Unterlagen:

    • Anschreiben
    • Lebenslauf
    • Nachweis der formalen Qualifikation (Abschluss eines bestimmten Studiums bzw. einer bestimmten Ausbildung bzw. die Befähigung für die jeweilige Laufbahn). Bitte beachten Sie, dass bei Studienabschlüssen die Urkunde über den akademischen Grad und das Abschlusszeugnis einzureichen sind.
    • Ein aktuelles Arbeitszeugnis bzw. eine aktuelle dienstliche Beurteilung (nicht älter als ein Jahr) Uns ist bewusst, dass die Vorlage eines solchen Zeugnisse/einer solchen Beurteilung nicht immer (zeitnah) möglich ist. Auf Grund der rechtlichen Rahmenbedingungen stellt diese Unterlage für uns eine wesentliche Grundlage der Auswahlentscheidung dar. Es besteht die Möglichkeit, das Zeugnis / die Beurteilung in Einzelfällen nach Ende der Bewerbungsfrist nachzureichen. Bitte machen Sie in diesem Fall bereits in Ihrer Bewerbung deutlich, ob und ggf. wann Sie das Zeugnis nachreichen werden bzw. warum Ihnen ggf. die Vorlage eines Zeugnisses nicht möglich ist (z.B. bei Berufsanfängerinnen und –anfängern).
    • Wenn Sie bereits im öffentlichen Dienst tätig sind, werden Sie um Ihr Einverständnis zur Einsicht in Ihre Personalakte gebeten. Das notwendige Formular können Sie hier herunterladen.

    Bitte prüfen Sie bei Ihrer Bewerbung, ob für die Ausschreibung, auf die Sie sich beziehen, weitere Nachweise erforderlich sind.

    Da die Auswahlentscheidung und ihre Grundlagen für alle am Verfahren Beteiligten nachvollziehbar sein müssen, sind sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache einzureichen.

    Für fremdsprachige Zeugnisse und Urkunden müssen Übersetzungen vorgelegt werden. Dies gilt auch für fremdsprachige Urkunden und Zeugnisse, die von inländischen Bildungsinstituten ausgestellt wurden (z.B. Masterurkunden, -zeugnisse).

    Im Zuge der Gleichbehandlung gilt dies für alle Fremdsprachen inklusive der englischen Sprache.

    Sofern Sie den erforderlichen Bildungsabschluss im Ausland erworben haben, bitten wir darum einen geeigneten Nachweis über die Gleichwertigkeit beizufügen, z.B. Auszug aus der Datenbank „anabin“

    Weitere Informationen über die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse finden sie bei Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz.

    Wir weisen daraufhin, dass für die Auswahlentscheidung nur Qualifikationen, Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen herangezogen werden können, die durch geeignete Unterlagen bzw. im Auswahlgespräch belegt wurden.

  • Welche Dateiformate sollten die Dokumente haben und bestehen max. Dateigrößen?

    Angaben zu den jeweils möglichen Dateiformaten und Dateigrößen finden Sie im Bewerbungsformular der jeweiligen Stellenausschreibung. In der Regel sind folgende Dateiformate möglich: Word (doc, docx), PDF, JPG, PNG, GIF.

    Ein Einzeldokument darf die Größe von 7 MB nicht überschreiten.

    Bitte laden Sie keine PDF- und Word-Dokumente hoch, die mit einem Passwort- oder Schreibschutz versehen sind.

  • Muss meine Bewerbung ein Foto enthalten?

    Ob Sie ein Bild beifügen oder nicht, hat keinen Einfluss auf die Bewertung Ihrer Bewerbung.

  • Kann ich meine Unterlagen auch in einer anderen Sprache senden?

    Da die Auswahlentscheidung und ihre Grundlagen für alle am Verfahren Beteiligten nachvollziehbar sein müssen, sind sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache einzureichen.

    Für fremdsprachige Zeugnisse und Urkunden müssen Übersetzungen vorgelegt werden. Dies gilt auch für fremdsprachige Urkunden und Zeugnisse, die von inländischen Bildungsinstituten ausgestellt wurden (z.B. Masterurkunden, -zeugnisse).

    Im Zuge der Gleichbehandlung gilt dies für alle Fremdsprachen inklusive der englischen Sprache.

  • Kann ich Unterlagen später nachreichen?

    Grundsätzlich sollten alle erforderlichen Nachweise mit Ihrer Bewerbung eingereicht werden. Sollten Sie aber aus bestimmten Gründen ein Zeugnis o.ä. noch nicht erhalten haben, können Sie dies im Einzelfall auch nach Ende der Bewerbungsfrist nachreichen.

    Bitte erläutern Sie uns in diesem Fall kurz, welche Unterlagen Sie nachreichen wollen und wann damit zu rechnen ist.

    Wir weisen darauf hin, dass wir in der Entscheidung über die Einladungen zu einem Interview und in der Auswahlentscheidung nur die Unterlagen bewerten, die tatsächlich vorgelegt wurden.

  • Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

    Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die eingegangenen Bewerbungen formal und fachlich geprüft. Die Prüfkriterien ergeben sich aus dem Anforderungsprofil, das Sie bei jeder Ausschreibung als zusätzliche Information finden.

    Anhand dieser Kriterien wird eine Vorauswahl getroffen, welche Bewerberinnen und Bewerber zu einem Auswahlgespräch eingeladen werden. Dieser Entscheidungsprozess kann ca. 4 – 8 Wochen dauern. Nach Abschluss der Entscheidung und Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen erhalten Sie entweder eine Einladung zu einem Bewerbungsgespräch oder eine Zwischennachricht, dass Sie nicht in die engere Auswahl gekommen sind.

    Zwischen Einladung und Auswahltag liegen in der Regel ca. zwei Wochen, so dass Sie genügend Zeit haben, sich vorzubereiten.

    Nach dem Auswahltag vergehen ca. 6 – 8 Wochen bis Sie eine Information von uns erhalten, ob Sie der/die ausgewählte Bewerber/in sind.

    Bitte beachten Sie, dass sämtliche Kommunikation während des Bewerbungsprozesses per E-Mail geführt wird.

  • Wann bekomme ich eine (erste) Rückmeldung?

    Die erste Rückmeldung erhalten Sie automatisch innerhalb eines Tages nachdem Sie Ihre Bewerbung eingereicht haben durch das Online-Bewerbungssystem (Eingangsbestätigung).

    Sofern alle Unterlagen vollständig sind und wir keine Nachfragen haben, dauert es einige Wochen bis Sie wieder etwas hören.

    Die zweite Nachricht (ca. 4 – 8 Wochen nach Bewerbungsschluss) ist dann entweder die Einladung zum Auswahlgespräch oder die Zwischennachricht, dass das Auswahlverfahren noch andauert, Sie aber leider nach aktuellem Stand nicht in die engere Auswahl gekommen sind.

    Nach einem Auswahlgespräch dauert es ebenfalls ca. 6-8 Wochen bis wir Ihnen mitteilen können, ob Sie der/die ausgewählte Bewerber/in sind.

    In jedem Fall erhalten Sie von uns nach Abschluss des Verfahrens eine Nachricht. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Kommunikation während es Bewerbungsprozesse per E-Mail geführt wird.

  • Was passiert mit meinen persönlichen Daten?

    Ihre Daten werden gemäß der Datenschutzrichtlinien verarbeitet. Einzelheiten finden Sie hier.

  • Erhöht es meine Chancen, wenn ich zusätzlich anrufe?

    Gern können Sie sich auch telefonisch an uns wenden, wenn Sie Fragen zum Bewerbungsverfahren und/oder zu dem ausgeschriebenen Aufgabengebiet haben.

    Sollten Unterlagen fehlen, fordern wir diese per E-Mail bei Ihnen an. Wenn Sie nichts von uns hören, können Sie davon ausgehen, dass alles vollständig ist. Sie bekommen dann zu gegebener Zeit weitere Informationen zum Verfahrensstand. Dieses kann jedoch einige Wochen in Anspruch nehmen. Siehe hierzu auch „Wann bekomme ich eine (erste) Rückmeldung?“

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen im laufenden Verfahren keinerlei Auskünfte zu der Anzahl der Bewerbungen insgesamt bzw. zu Ihren individuellen Erfolgsaussichten geben.

  • Was erwartet mich im Bewerbungsgespräch?

    Wir führen strukturierte Bewerbungsinterviews mit Ihnen. Hierbei werden allen Bewerberinnen bzw. Bewerbern identische Fragen sowie die gleiche Bearbeitungszeit zur Verfügung gestellt. Bewertet werden die Antworten durch ein Auswahlgremium, bestehend aus 6 – 8 Beobachterinnen und Beobachtern. Es ist auch möglich, dass zusätzlich zum Interview eine Präsentation o.ä. gefordert wird. In diesem Fall erhalten Sie eine Information darüber mit der Einladung zum Gespräch.

    Der genaue Ablauf des Gesprächs wird Ihnen zu Beginn durch die Moderatorin / den Moderator des Auswahlverfahrens erläutert.

    Für die Besetzung herausgehobener Führungspositionen führen wir Assessmentcenter durch. Auch hier werden den eingeladenen Bewerberinnen bzw. Bewerbern identische Aufgaben und Übungen gestellt und von einem Auswahlgremium bewertet. In der Einladung werden Sie über die konkreten Stationen des Assessmentcenters informiert. Diese bestehen in der Regel aus einem Interview, einem Rollenspiel und einer Präsentation.

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir – auch bei telefonischen Anfragen – über die Informationen in der Einladung hinaus, keinerlei Auskunft über Inhalte und Umfang der geplanten Gespräche geben.

  • Kann ich mich auch nach einer Absage erneut bewerben?

    Selbstverständlich können Sie sich auch nach einer Absage erneut auf eine ausgeschriebene Stelle unseres Hauses bewerben. Jedes Auswahlverfahren wird separat geführt.

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?

    Die Ansprechpersonen für eine bestimmte Ausschreibung finden Sie am Ende der jeweiligen Online-Stellenanzeige.