Sicherung einer ausreichenden Versorgung mit Erzeugnissen der Ernährungs- und Landwirtschaft im Fall einer Versorgungskrise bei
Natur- und Umweltkatastrophen
politisch-militärischen Krisen
technischen Unglücksfällen von überregionaler Bedeutung
Rechtsgrundlagen
Ernährungsvorsorgegesetz
Ernährungssicherstellungsgesetz
Beide Rahmengesetze werden durch Rechtsverordnungen ergänzt
Aufgaben des Staates
Durchführung: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- für Berlin stehen Getreide und Fleisch zur Verfügung
- Interventionsbestände werden in den Handel und die Produktion gegeben
Verteilung von Lebensmittel- und Milchkarten
- Bundesregierung entscheidet, ob Krisenfall vorliegt
- Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erlässt vorbereitete Rechtsverordnungen zur Umsetzung
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung: Koordinierung für Berlin
- Bezirksämter: Ausgabe der Lebensmittel- und Milchkarten durch insgesamt 12.000 Mitarbeiter
Zivile Notfallreserve und Bundesreserve Getreide
- Zuständigkeit: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Versorgung Berlins mit Lebensmitteln für einen begrenzten Zeitraum (Getreide, Hülsenfrüchte, Reis, Kondensmilch)
- Vergabe über Großküchen an die Bevölkerung (DRK, Arbeiterwohlfahrt etc.)
Private Vorratshaltung
das Nötigste für 10 bis 14 Tage lagern
besonders wichtig: Mineralwasser, mindestens 2 Liter pro Person und Tag
weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Private Vorratshaltung"
Inhalt:
- Warum private Vorratshaltung im neuen Jahrtausend?
- Versorgungsengpässe
- Vorratshaltung
- Die Haltbarkeit
- Tagesbedarf
- Grundvorrat für 14 Tage
und unter www.ernaehrungsvorsorge.de
und "Für den Notfall vorgesorgt" Broschüre des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)