Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung ist die Anlaufstelle für sämtliche Fragen aus dem Bereich des Geheimschutzes in der Wirtschaft. Dies betrifft auch den gesamten Bereich der Geheimschutzbetreuung bei sicherheitsrelevanten Aufträgen des Landes Berlin.
Das Geheimschutzverfahren in der Wirtschaft dient der Schaffung, Aufrechterhaltung und Abwicklung sämtlicher Maßnahmen, die von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung geheim gehalten werden.
Das Berliner Sicherheitsüberprüfungsgesetz regelt den personellen Geheim- und Sabotageschutz bei öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen.
Für die Geheimschutzbetreuung sind Sicherheitsüberprüfungen nach dem Berliner Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BSÜG) in den folgenden Bereichen notwendig:
Die Sicherheitsüberprüfungsmaßnahmen werden von der Verfassungsschutzbehörde als Mitwirkungsbehörde durchgeführt.