Direkt zum Inhalt der Seite springen

Geheimschutz in der Wirtschaft

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung ist die Anlaufstelle für sämtliche Fragen aus dem Bereich des Geheimschutzes in der Wirtschaft. Dies betrifft auch den gesamten Bereich der Geheimschutzbetreuung bei sicherheitsrelevanten Aufträgen des Landes Berlin.

Das Geheimschutzverfahren in der Wirtschaft dient der Schaffung, Aufrechterhaltung und Abwicklung sämtlicher Maßnahmen, die von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung geheim gehalten werden.

Das Berliner Sicherheitsüberprüfungsgesetz regelt den personellen Geheim- und Sabotageschutz bei öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen.

Für die Geheimschutzbetreuung sind Sicherheitsüberprüfungen nach dem Berliner Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BSÜG) in den folgenden Bereichen notwendig:

  • Personeller Geheimschutz
    Der personelle Geheimschutz umfasst die Sicherheitsüberprüfung von Personen (Betroffene), die Zugang zu Verschlusssachen erhalten sollen oder sich im Rahmen ihrer Aufgaben im Unternehmen verschaffen können. Die Sicherheitsüberprüfung des Betroffenen ist eine vorbeugende Maßnahme, durch die verhindert werden soll, dass Personen zum Zugang zu Verschlusssachen ermächtigt werden, bei denen ein Sicherheitsrisiko besteht.
  • Funktioneller Geheimschutz
    Eigentümer (natürliche Personen) und Mitglieder der Geschäftsleitung (Träger der unternehmerischen Verantwortung) eines Unternehmens bedürfen einer Ermächtigung entsprechend der höchsten VS-Einstufung der VS-Aufträge des Unternehmens.
  • Materieller Geheimschutz
    Zur Gewährleistung des materiellen Geheimschutzes wird das auftragsnehmende Unternehmen von der Verfassungsschutzbehörde eingewiesen.

Die Sicherheitsüberprüfungsmaßnahmen werden von der Verfassungsschutzbehörde als Mitwirkungsbehörde durchgeführt.

Formulare für die Sicherheitsüberprüfung

  • Merkblatt Anleitung für die Geheimhaltung in der Wirtschaft

    Merkblatt Anleitung für die Geheimhaltung in der Wirtschaft laden »

    (607738 Bytes)
  • Hinweise zur Sicherheitsüberprüfung

    Hinweise zur Sicherheitsüberprüfung laden »

    (26438 Bytes)
  • Sicherheitserklärung für die einfache Sicherheitsüberprüfung

    Sicherheitserklärung für die einfache Sicherheitsüberprüfung laden »

    (462882 Bytes)
  • Anleitung - Sicherheitserklärung für die einfache Sicherheitsüberprüfung

    Anleitung - Sicherheitserklärung für die einfache Sicherheitsüberprüfung laden »

    (416844 Bytes)
  • Sicherheitserklärung für die erweiterte Sicherheitsüberprüfung

    Sicherheitserklärung für die erweiterte Sicherheitsüberprüfung laden »

    (434741 Bytes)
  • Anleitung - Sicherheitserklärung für die erweiterte Sicherheitsüberprüfung

    Anleitung - Sicherheitserklärung für die erweiterte Sicherheitsüberprüfung laden »

    (468182 Bytes)
  • BStU-Antrag

    BStU-Antrag laden »

    (56066 Bytes)
  • Beiblatt Ehegatte

    Beiblatt Ehegatte laden »

    (300984 Bytes)
  • Anleitung - Beiblatt Ehegatte

    Anleitung - Beiblatt Ehegatte laden »

    (501317 Bytes)
Seitenanfang

weiterführende Links

weiterführende Dokumente

Kontakt

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung
Martin-Luther-Straße 105
10825 Berlin Stadtplan

Tel.: (030) 9013-0
Fax: (030) 9013-8455
E-Mail

Pressestelle
Tel.: (030) 9013-7418
Fax: (030) 9013-8281
E-Mail

Ansprechpartnerin

Hannelore Niklas
Tel.: (030) 9013-8336
Fax: (030) 9013-8236
E-Mail