Für die Ladenöffnungszeiten in Berlin ist die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen federführend zuständig. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung ist aus wirtschaftspolitischen Belangen an der Erarbeitung von Ladenöffnungsregelungen beteiligt. Durch die Änderung des Grundgesetzes ist die Zuständigkeit zur Regelung der Ladenöffnungszeiten vom Bund auf die Länder übergegangen. Mit Inkrafttreten des Berliner Ladenöffnungsgesetzes vom 14. November 2006 gelten die landesrechtlichen Regelungen.
Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Regelung zur Ladenöffnung an den vier Adventssonntagen (§ 3 Abs. 1, zweiter Halbsatz Berliner Ladenöffnungsgesetz) außer Kraft und nicht mehr anzuwenden. Das "Zweites Gesetz zur Änderung des Berliner Ladenöffnungsgesetzes" wurde am 22. Oktober 2010 im Berliner Gesetz- und Verordnungsblatt (Nr. 25) veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten.
Es enthält folgende Kernaussagen
Die Neufassung regelt, dass von jährlich insgesamt zehn möglichen verkaufsoffenen Sonntagen acht zentral für ganz Berlin festgelegt werden, davon bis zu zwei im Advent. Allerdings dürfen keine zwei verkaufsoffenen Sonntage aufeinanderfolgen. Zwei weitere Sonntage können die Unternehmen bei besonderen Anlässen wie Straßenfesten oder Firmenjubiläen frei wählen.
Tabellarische Übersicht
| Anzahl | |
|---|---|
| Verkaufsoffene Sonntage nach § 6 Abs. 1 des BerlLadÖffG inkl. zwei Adventssonntage (jährliche Neufestsetzung per Allgemeinverfügung) | 8 |
| Verkaufsoffene Sonntage aus besonderen Anlässen (z. B. Firmenjubiläen und Straßenfeste) nach § 6 Abs. 2 des BerlLadÖffG (anzeigepflichtig) | 2 |
Darüber hinaus dürfen auf allen Berliner Fern- und großen Regionalbahnhöfen sonntags neben Reisebedarf auch Waren des täglichen Verbrauchs verkauft werden.
Die Genehmigung der zusätzlichen Sonntagsöffnungen für Verkaufsstellen erfolgt anlässlich zahlreicher, an diesen Tagen stattfindender Weihnachtsmärkte, die auch von vielen Touristinnen und Touristen aus dem In- und Ausland besucht werden. Berlin ist die Stadt mit den meisten Weihnachtsmärkten, die im Übrigen eine deutsche Besonderheit in Europa darstellen. Diese Termine werden weltweit von Hotellerie und Gastronomie mit besonderen Weihnachtsangeboten beworben. Bei der Auswahl der Termine wird vor allem auf ihre Bedeutung für Berlin als Ganzes abgestellt.
Eine Pflicht zur Öffnung der Verkaufsstellen ist damit nicht verbunden. Die tarifvertraglichen und gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen bleiben ebenso wie die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Mutterschutzgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes unberührt.
| 11. März 2012 | ITB |
| 29. April 2012 | Gallery Weekend 7. Berlin Biennale für zeitgenössischen Kunst |
| 2. September 2012 | IFA |
| 21. Oktober 2012 | Festival of Lights |
| 4. November 2012 | JazzFest Berlin |
| 9. Dezember 2012 | ca. 50 Berliner Weihnachtsmärkte |
| 23. Dezember 2012 | ca. 50 Berliner Weihnachtsmärkte Louis Lewandowski-Tage 2012 – World Festival of Synagogal Music |
Allgemeinverfügung zur Genehmigung von zusätzlichen Ladenöffnungszeiten an Sonntagen im Jahr 2012
Bekanntmachung vom 5. Oktober 2011 (ABl. Nr. 45 / 14.10.2011)