Die Beihilfenkontrollpolitik ist ein Teilbereich der Wettbewerbspolitik. Beihilfen sind staatliche Subventionen. Durch die Begünstigung einzelner Unternehmen kann der Wettbewerb verfälscht werden. Um dies zu verhindern, gelten für die EU strenge Regeln für die Vergabe von Beihilfen. Grundsätzlich sind Beihilfen nach Art. 107 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verboten. Die Europäische Kommission kann jedoch Ausnahmen zulassen, wenn sie bestimmte Beihilfen als mit dem Binnenmarkt vereinbar ansieht. Auch der Europäische Gesetzgeber macht immer wieder von der Möglichkeit Gebrauch, durch Rechtsakte bestimmte Beihilfearten unter bestimmten Bedingungen für zulässig zu erklären.
Foto: © Europäische Kommission
Beihilfen müssen grundsätzlich der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorgelegt werden (Notifizierung), es sei denn, sie werden im Rahmen bereits genehmigter oder von den Genehmigung freigestellter Beihilferegelungen gewährt. Genehmigungspflichtige Beihilfen dürfen nicht gewährt werden, so lange eine Genehmigung der Europäischen Kommission nicht vorliegt. Unzulässig gewährte Beihilfen sind in der Regel zuzüglich Zinsen vom Begünstigten zurückzufordern.
Ansprechpartner für Beihilfefragen des Landes Berlin ist die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung. Einen Überblick über die Beihilfenkontrollpolitik erhalten Sie in unserem Leitfaden "Das Europäische Beihilfenrecht".
Eine Hilfestellung für die beihilferechtliche Beurteilung von Zuwendungen gibt einen Überblick darüber, welche speziellen Vorschriften bei der Vergabe von Beihilfen in Form von Zuwendungen zu beachten sind.
Auf den Seiten der Generaldirektion Wettbewerb
der Europäischen Kommission finden Sie ausführliche Informationen zum Beihilfenrecht (nur in englischer Sprache).
Eine Datenbank mit Informationen zu den Förderprogrammen und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU bietet die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
. Auf der Internetseite zur Beihilfenkontrollpolitik des Bundeswirtschaftministeriums
finden Sie weitere Informationen und Materialien.





Stadtplan