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Modernisierung

Bild: GIBLEHO - Fotolia.com
Modernisierungsmaßnahmen sind bauliche Veränderungen des Eigentümers oder Vermieters an einer Immobilie, die Wasser bzw. Energie einsparen oder die Wohnverhältnisse verbessern sollen. Welche Maßnahmen genau als Modernisierung anzusehen sind, wie hoch eine modernisierungsbedingte Mieterhöhung ausfallen darf sowie weitere Aspekte im Zusammenhang mit einer Modernisierung sind in Deutschland gesetzlich geregelt.
Gesetzliche Grundlage für Modernisierungen
Die rechtliche Grundlage für Modernisierungen bildet § 555 b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Hiernach sind z. B. Sanierungen zulässig, durch die Energie eingespart wird (energetische Sanierungen), der Wasserverbrauch deutlich reduziert wird oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden.
Ankündigungspflicht für Modernisierungsmaßnahmen
Mieterinnen und Mieter müssen spätestens drei Monate vor Beginn einer geplanten Modernisierung vom Vermieter oder der Vermieterin über die Maßnahme informiert werden. Über die geplante Dauer und eine eventuell entstehende modernisierungsbedingte Mieterhöhung müssen sie ebenfalls rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden. Die Ankündigungspflicht von Modernisierungsmaßnahmen ist in § 555 c BGB geregelt.
Zulässige Mieterhöhung nach Modernisierung
Laut § 559 BGB ist nach Modernisierungsmaßnahmen eine Mieterhöhung um maximal elf Prozent pro Jahr zulässig. Tragen Mieterinnen und Mieter durch die Modernisierung erheblich gestiegene Betriebskosten, darf die Miete nicht erhöht werden.
Sonderkündigungsrecht nach Modernisierung
Wird nach der Modernisierung eine Mieterhöhung angekündigt, haben Mieterinnen und Mieter nach § 561 BGB ein Sonderkündigungsrecht. Diese außerordentliche Kündigung ist bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Ankündigung der Mieterhöhung und zum Ende des übernächsten Monats möglich. Machen Mieterinnen und Mieter von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, ist die Mieterhöhung für den verbleibenden Zeitraum ungültig.
Fördermöglichkeiten für Modernisierungsmaßnahmen
Eigentümerinnen und Eigentümer können auf zahlreiche Fördermöglichkeiten zurückgreifen, wenn sie ihre Immobilie beispielsweise energieeffizient modernisieren wollen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) stellt hierzu auf seinen Internetseiten umfassende Informationen zur Verfügung.
Beratung und Beschwerden
Bei Beschwerden im Zusammenhang mit Modernisierungen ist die Vermieterin bzw. der Vermieter die erste Anlaufstelle. Kommt es zu keiner Einigung, bieten der Berliner Mieterverein, der Mieterschutzbund Berlin oder die Verbraucherzentrale Berlin Hilfe und Beratung an. Die Beratung beim Mieterschutzbund Berlin sowie dem Berliner Mieterverein ist Mitgliedern vorbehalten.