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Unlauterer Wettbewerb

Unlauterer Wettbewerb liegt laut Wettbewerbsrecht dann vor, wenn das Verhalten von Unternehmen gegen die guten Sitten, also gegen die vorherrschende Rechts- und Sozialmoral verstößt. Auch die Unterscheidung, welche Art von Werbung zulässig und welche unlauter ist, ist im UWG festgelegt. Beispiele für unlauteren Wettbewerb sind irreführende Angaben zu Produkten, falsche Versprechungen oder besonders aggressive Verkaufsmethoden. Verbraucherinnen und Verbraucher werden sowohl durch europäische als auch nationale Regelungen vor solchen Methoden geschützt.