Coronavirus Covid-19
Aktuelle Informationen finden Sie auf der Seite des Landes Berlin.
Inhaltsspalte
Produktsicherheit

Kommt innerhalb der Europäischen Union ein neues Produkt auf den Markt, muss es bereits bei Markteinführung festgelegte Mindestanforderungen an die Sicherheit erfüllen. In der Regel sind dafür die Hersteller verantwortlich, die dies durch die Kennzeichnung ihrer Produkte mit dem CE-Zeichen bestätigen. Die Produktsicherheit von Lebensmitteln ist gesondert geregelt.
EU-Richtlinie und Produktsicherheitsgesetz
Produktsicherheit bei Verbraucherprodukten durch das CE-Zeichen
Überwachung der Produktsicherheit
In Deutschland wird die Sicherheit von Produkten von sogenannten Marktüberwachungsbehörden überwacht. Da die Marktüberwachung auf Länderebene geregelt wird, gibt es je nach Bundesland verschiedene Behörden. Die Zuständigkeit unterliegt verschiedenen Ressorts, wie z. B. Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie“, „Staatliches Gewerbeaufsichtsamt“, „Landesamt für Verbraucherschutz“ oder „Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit“.