Marktüberwachungsbehörden

Rechtliche Grundlage zu Marktüberwachungsbehörden
Die rechtliche Grundlage für die europäischen Marktüberwachungsbehörden bildet die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates die EU-Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über die Vorschriften für die Marktüberwachung.
Zusätzlich werden mit der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 03. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit Regeln zur Gewährleistung der Sicherheit von Gebrauchsgütern aufgestellt. Diese können im Sinne der Verordnung 765/2008/EG sowohl auf die Arbeitssicherheit, Gesundheit, allgemeine Sicherheit als auch den Umweltschutz abzielen.
Die EU-Verordnung 765/2008/EG sieht vor, dass jeder Mitgliedsstaat der EU eigene Marktüberwachungsbehörden in allen Produktbereichen schaffen muss.
Marktüberwachungsbehörden in Europa
Das internetgestützte Informations- und Kommunikationssystem
für die paneuropäische Marktüberwachung (ICSMS) ermöglicht es Verbraucherinnen und
Verbrauchern zu prüfen, ob und wie Produkte bereits auffällig
geworden sind. Außerdem können Verbraucherinnen und
Verbraucher gefährliche Produkte direkt an die zuständige
Behörde melden. ICSMS dient der
schnellen und einfachen Kommunikation der
Marktüberwachungsbehörden untereinander, über die
Ländergrenzen hinweg.
Marktüberwachungsbehörde in Deutschland
In Deutschland organisieren die Länder und der Bund in eigener
Verantwortung die Marktüberwachung in den jeweils betroffenen
Produktbereichen. Eine vollständige Übersicht existiert
hierzu nicht. Verschiedene Produktbereiche ergeben sich
beispielsweise für das Lebensmittel- und
Bedarfsgegenständerecht, für das Umwelt- und Abfallrecht,
für das Energierecht oder z.B. für Produkte aus bestimmten
Verordnungen, die zum Produktsicherheitsgesetz erlassen worden
sind. Das Produktsicherheitsgesetz stellt hier ein
Querschnittsgesetz dar, das ergänzend zu dem Spezialrecht von
den jeweiligen Marktüberwachungsbehörden angewendet werden
kann.
Die Marktüberwachungsbehörden des Bundes und der Länder
haben eine wirksame Marktüberwachung auf der Grundlage eines
Überwachungskonzepts für ihren jeweiligen Produktbereich zu
gewährleisten. Ein Überwachungskonzept umfasst insbesondere
die Erhebung und Auswertung von Informationen zur Ermittlung
von Mängelschwerpunkten und Warenströmen sowie die
Aufstellung und Durchführung von Marktüberwachungsprogrammen.
Diese Marktüberwachungsprogramme werden regelmäßig
aktualisiert.
Die Tätigkeiten und Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörden
richten sich nach den gesetzlichen Anforderungen aus. Es wird
stichprobenartig geprüft, ob Produkte mit den jeweiligen
Anforderungen übereinstimmen und die Sicherheit und Gesundheit
von Menschen oder andere im öffentlichen Interesse
schützenswerte Bereiche wie bspw. die Umwelt nicht
gefährden.
Im Bereich der Produktsicherheit obliegt der Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eine besondere Funktion. Sie
nimmt als nationaler Informations- und
Kommunikationsknotenpunkt im Wesentlichen Melde-,
Bekanntmachungs- und Informationsaufgaben im Kontext der
Marktüberwachung von Gebrauchsgegenständen und Arbeitsmitteln
wahr. Erkenntnisse zu gefährlichen und mangelhaften Produkten
werden wissenschaftlich ausgewertet. Die BAuA erhält aus
anderen Mitgliedstaaten Mitteilungen über mangelhafte und
gefährliche Produkte, die sie an die zuständigen Behörden in
den Bundesländern weiterleitet.
Marktüberwachungsbehörden in Berlin
Im Land Berlin gibt es verschiedene Akteure, die ihren Marktüberwachungsaufgaben für die Einhaltung der europäischen und nationalen Rechtsvorschriften nachkommen. Die Organisation der Marktüberwachung im Land Berlin orientiert sich an verschiedenen gesetzlichen Vorschriften. Der beigefügten Übersicht sind beispielhaft verschiedene gesetzliche Vorschriften sowie die Behörden dargelegt, die Marktüberwachung in Berlin vornehmen.
Beratung und Beschwerden
Sollten Verbraucherinnen und Verbraucher Beschwerden zu
Marktüberwachung haben, können sie sich an die entsprechenden
Behörden wenden. Die Marktüberwachung in Europa, ICSMS bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern
die Möglichkeit mangelhafte Produkte zu melden.