Coronavirus Covid-19
Aktuelle Informationen finden Sie auf der Seite des Landes Berlin.
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Datenschutz

Was mit den personenbezogenen Daten von Verbraucherinnen und Verbrauchern passieren darf, ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Grundsätzlich muss der Verarbeitung personenbezogener Daten zugestimmt werden. Eine Ausnahme von dieser Regelung besteht nur dann, wenn die Daten aufgrund von rechtlichen Bestimmungen z. B. von Behörden gespeichert werden.
Gesetzliche Grundlagen zum Datenschutz
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) im Wortlaut
- EU-Richtlinie 95/46/EG zum Datenschutz beim Rechtsinformationssystem der EU EUR-lex als PDF
- Verordnung des Europäischen Parlaments und des (EU) Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG
Datenschutz in den Telemedien
Für den Datenschutz im Bereich der Telemedien, also elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, gilt in Deutschland das Telemediengesetz (TMG). Das TMG ist die Umsetzung der ergänzenden europäischen Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (EU-Richtlinie 2002/58/EG).- Telemediengesetz (TMG) im Wortlaut
- EU-Richtlinie 2002/58/EG zum Datenschutz in der elektronischen Kommunikation beim Rechtsinformationssystem der EU EUR-lex als PDF
Widerspruchsrecht und Löschung personenbezogener Daten
Das Widerspruchsrecht zur Datenschutzerklärung gilt, wenn mit der Veröffentlichung der Daten für Verbraucherinnen und Verbraucher eine Gefahr für Leib und Leben besteht (schutzbedürftige, persönliche Situation). Diese Situation muss der datenverarbeitenden Stelle dargelegt werden. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen hierbei begründen, warum ihre persönliche Situation dem Nutzen der datenverarbeitenden Stelle überwiegt. Das Widerspruchrecht und die Löschung personenbezogener Daten sind in § 20 und § 35 BDSG bestimmt.
Die Zustimmung zur Datenschutzerklärung in Zusammenhang mit Werbung, Meinungs- oder Marktforschung kann ohne Angabe von Gründen nach § 28 Absatz 4 BSDG widerrufen werden. Generell gilt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher schon bei Vertragsabschluss auf dieses Widerrufsrecht hingewiesen werden müssen.Recht auf Auskunft
Datenschutz in sozialen Netzwerken
Beratung und Beschwerden
- Kontaktdaten der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Imnformationsfreiheit
- Informationen zu Beschwerden bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Kontaktinformationen der Datenschutzbeauftragten der Bundesländer, Aufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich und europäische Datenschutzbeauftragte beim BfDI
Weitere Links zum Thema Datenschutz:
- Internetseiten der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Informationen der Verbraucherzentrale Berlin zur Datenschutzgrundverordnung
- Artikel zur Datenschutz-Grundverordnung im Verbraucherportal
- Informationen zum Datenschutz in der Telekommunikation bei der Bundesnetzagentur
- Broschüre zum Thema Datenschutz bei der BfDI als PDF
- Informationen zum Datenschutz bei der EU-Initiative klicksafe.de für mehr Sicherheit im Netz
- Informationen zum Datenschutz bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz