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Aktuelle Informationen finden Sie auf der Seite des Landes Berlin.
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Pflege

Die Pflege unterliegt in Deutschland klaren gesetzlichen Regelungen. Die Pflegeversicherung, die zumindest teilweise das Risiko absichert, die anfallenden Pflegekosten nicht tragen zu können, ist der wichtigste Bestandteil dieser rechtlichen Grundlage. Pflegeleistungen können ambulant oder stationär erbracht werden. Wie viel Geld pflegebedürftigen Menschen hierfür von der Pflegeversicherung zur Verfügung steht, ist von der Eingruppierung in eine Pflegestufe abhängig. Für Angehörige von pflegebedürftigen Menschen in Berlin gibt es zahlreiche Beratungsangebote, die auch Beschwerden bei Missständen entgegennehmen.
Rechtliche Grundlagen zur Pflege
Pflegeformen: Ambulante und stationäre Pflege
Einteilung der Pflegebedürftigkeit in Pflegestufen
Suche nach Pflegeheimen in Berlin mit dem Pflegelotsen
Beratung und Beschwerden
Die Senatsverwaltung für Pflege bietet auf ihren Seiten einen umfassenden Überblick über die vielen Ansprechpartner in Berlin im Bereich Pflege. Angehörige von Pflegebedürftigen erhalten dort Informationen darüber, wohin sie sich mit welcher Frage im Land Berlin wenden und bei wem sie sich beschweren können. Daneben werden die Pflegestützpunkte in den Bezirken vorgestellt und mehrere Broschüren zum Thema angeboten. Die Initiative “Wege zur Pflege” vom Bundesministerium für Familie, Senioren Frauen und Jugend bietet ebenfalls Hilfe und Beratung für Angehörige von Pflegebedürftigen an.
Weitere Links zum Thema Pflege:
- Informationen rund um das Thema Pflege beim Bundeministerium für Gesundheit
- Bericht zur Auswertung der im Projekt „Marktprüfung ambulante Pflegeverträge“ gesammelten und überprüften Verträge
- Verträge rund um die „24-Stunden-Betreuung“ durch ausländische Betreuungskräfte im Marktcheck – Broschüre der Verbraucherzentrale Berlin
- Angebot der Verbraucherzentrale Berlin – Portal Pflegeverträge