Direkt zum Inhalt der Seite springen

Informationen zur Geflügelpest (im Volksmund Vogelgrippe genannt)

Hahn und Henne

Gesundheitsschutz beginnt mit Hygiene. Dieser Fakt gilt jetzt um so mehr. Die Menschen sind wegen der Weiterverbreitung der Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, besorgt. Sie ist eine Tierseuche und das Virus H5N1 nach wie vor nicht von Mensch zu Mensch übertragbar. Gefahr durch das aggressive Virus besteht für unsere Nutztiere. Für die Geflügelbestände sind deshalb alle vorsorglichen Maßnahmen zu treffen. Für die Bevölkerung besteht derzeit bei Einhaltung der üblichen Hygieneregeln (keine Kadaver anfassen, nach Wildtierkontakt Hände waschen) keine Gefahr. Die Menschen brauchen aber Aufklärung und Information, damit sie sich der Situation angemessen verhalten können. Und das heißt: Im Alltag die Hygieneregeln beachten. Vor allem die Hände gründlich mit Seife waschen.

Alle Halter von Nutz- und Ziergeflügel sind aufgefordert, für eine optimale Haltungshygiene zu sorgen. Für die Berliner Bevölkerung besteht keine Gefahr. Hygienemaßnahmen sind allerdings strikt zu beachten, denn Gesundheitsschutz beginnt immer mit Hygiene.

Wer tote Wasser- oder Greifvögel findet, sollte den Fund den örtlichen Veterinärämtern oder der Feuerwehr melden. Auf keinen Fall kranke oder verendete Tiere anfassen, auch nicht Federn aufsammeln. Jedoch, nicht jeder tote Spatz oder Singvogel sollte gemeldet werden, wenn er vereinzelt aufgefunden wird. Denn Spatzen und Tauben gelten als nicht besonders anfällig für den Geflügelpest-Erreger. Warnung vor Berührung gilt aber - wie bei verendeten Wildtieren generell - auch für diese Vögel.

Für weiterführende Fragen bzw. zum Anzeigen von Auffälligkeiten können die bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter kontaktiert werden.

Für die Beantwortung der am häufigsten gestellten Fragen zur Geflügelpest informieren Sie sich bitte anhand der folgenden Merkblätter.

Merkblatt Vogelgrippe

Gesundheitsschutz beginnt mit Hygiene laden »

(Merkblatt Vogelgrippe, 11117 Bytes)
Informationen und Tipps von der Hygiene bis zur Lebensmittelzubereitung

Hygiene und Lebensmittelzubereitung laden »

(Informationen und Tipps von der Hygiene bis zur Lebensmittelzubereitung, 21034 Bytes)
50 Fragen und Antworten

Frage-Antwort-Katalog laden »

(50 Fragen und Antworten, 117226 Bytes)
Merkblatt für Geflügelhalter

Schutz der Geflügelbestände laden »

(Merkblatt für Geflügelhalter, 19037 Bytes)

Das Merkblatt "Gesundheitsschutz beginnt mit Hygiene" erhalten Sie zusätzlich hier in weiteren zehn Sprachen.

Detaillierte Informationen stellt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bereit:

AI-Ablaufplan

AI-Ablaufplan

Der "Ablaufplan zur Bekämpfung der Geflügelpest des Subtyps H5N1 nach Feststellung bei Wildvögeln im Land Berlin" (AI-Ablaufplan) ist eine Handlungsempfehlung der Senatsgesundheitsverwaltung und soll der berlinweiten Abstimmung der tierseuchenrechtlichen Maßnahmen, die im Falle des Verdachts oder des Ausbruchs der Geflügelpest des Subtyps H5N1 bei einem Wildvogel zu ergreifen sind, dienen. Die Neufassung der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) vom 18. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2348), geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. April 2008 (BGBl. I S. 764) wird derzeit eingearbeitet.

Ablaufplan

Ablaufplan zur Bekämpfung der Geflügelpest des Subtyps H5N1 laden »

(Ablaufplan, 575944 Bytes)

Merkblatt für Reisen in Länder mit Vogelgrippe

Zur Verhinderung der weiteren Verbreitung der Vogelgrippe hat das Bundesverbraucherschutzministerium ein Merkblatt mit den wichtigsten Vorsichtsregeln bei Reisen in Drittländer mit Vogelgrippe erstellt. Das Merkblatt finden Sie hier in neun Sprachen.

Weitere Informationen erhalten Sie außerdem beim: