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Veranstaltungen / Meldungen

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    Gesund essen in allen Mitarbeiterrestaurants des Senats oder Bezirks - Einführung von Qualitätsstandards in der Kantinenversorgung

    Abwechslungsreiches, gesundes Essen zu vernünftigen Preisen in Berlins Kantinen zu servieren – ist das möglich? Und wollen das die Kunden überhaupt?
    Das waren die zentralen Fragen des Berliner Pilotprojektes „Einführung von Qualitätsstandards in der Kantinenversorgung“.

    Drei Berliner Mitarbeiterrestaurants haben sich an diesem ehrgeizigen Projekt beteiligt, betreut vom Zentrum für angewandte Gesundheitsförderung und Gesundheitswissenschaften (ZAGG).

    Sabine Toepfer-Kataw, Staatssekretärin für Verbraucherschutz, und Detlef Kuhn, ZAGG, haben die Ergebnisse in Berlin vorgestellt.
    Pressemitteilung vom 11.05.2012: Mehr Qualität in Berlins Kantinen.

    Hier finden Sie die Zusammenfassung des Projektes und den ausführlichen Abschlussbericht .

    Der Erfolg des ist ebenso den drei Pilot-Betrieben:

    • „faktura“ im Bezirksamt Mitte
    • „Orania“ in der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
    • „Boyraz Gourmet Kantine“ im Finanzamt Spandau
    zu verdanken, diese empfanden die Beratung als Bereicherung und stehen als Mentoren zur Verfügung.

    Die Standards sind kostenneutral und eng an der Gäste- bzw. wirtschaftlichen Realität der Küchen ausgerichtet.




    Verbraucherpolitischer Bericht der Bundesregierung 2012

    Der Verbraucherpolitische Bericht 2012 des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz(Externer Link) zieht eine Bilanz und gibt einen Ausblick auf Ziele und Herausforderungen der künftigen Verbraucherpolitik.


    Kernziele sind Gesundheitsschutz und Sicherheit sowie Themen wie die private Altersvorsorge, ein selbstbestimmtes Leben im Alter oder Gesundheitsdienstleistungen.

    Liberalisierte Märkte eröffnen uns neue Angebote und Möglichkeiten, im Zeitalter von Internet, Social Media und Apps können wir auf Angebote aus aller Welt zugreifen. Das Credo lautet: Sicherheit gewährleisten, Selbstbestimmung ermöglichen.
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    Verkaufsoffene Sonntage 2012 in Berlin

    <wiki>


    Die verkaufsoffenen Sonntage in Berlin für das Jahr 2012 sind festgelegt.
    Verkaufsstellen dürfen dann in der Zeit von 13.00 bis 20.00 Uhr aus folgenden Anlässen geöffnet sein:


    • 29. 01. 2012: Internationale Grüne Woche
    • 11. 03. 2012: Internationale Tourismus-Börse Berlin 2012
    • 29. 04. 2012: Gallery Weekend Berlin 2012
    • 02. 09. 2012: Internationale Funkausstellung Berlin 2012
    • 21. 10. 2012: Festival of Lights
    • 04. 11. 2012: JazzFest Berlin 2012
    • 09. 12. 2012: 2. Advent – ca. 50 Berliner Weihnachtsmärkte
    • 23. 12. 2012: 4. Advent, Louis- Lewandowski-Tage 2012 - World Festival of Synagogal Music.

    Die Genehmigung gilt auch für das Anbieten von Waren außerhalb von festen Verkaufsstellen. Bei der Auswahl der Termine wurde vor allem berücksichtigt, welche Publikumswirksamkeit und welche Bedeutung für Berlin die geplanten Veranstaltungen haben. Auch ihr Bezug zu anderen touristisch relevanten Ereignissen fiel ins Gewicht.
    Nach dem Berliner Ladenöffnungsgesetz dürfen pro Jahr acht verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage zulassen werden. Mit der Sonderregelung ist keine Pflicht zur Öffnung der Verkaufsstellen verbunden. Sie gibt dem Einzelhandel lediglich die Möglichkeit dazu. Die tarifvertraglichen und gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen bleiben ebenso wie die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Mutterschutzgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes unberührt.

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    Netzwerkkonferenz "Verbraucherbildung" am 8. Mai 2012 in Berlin

    Eine verbesserte Vermittlung von Verbraucherkompetenzen an Jugendliche in Schulen steht im Mittelpunkt der Netzwerkkonferenz "Verbraucherbildung" am 8. Mai 2012 in Berlin(Externer Link). Die zweite, vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) organisierte Netzwerkkonferenz soll das bestehende Netz stärken, weitere Akteure aus Gesellschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Wirtschaft gewinnen und diese in den Fachdialog integrieren.

    Dokumentation der ersten Netzwerkkonferenz zum Thema "Verbraucherbildung – Konsumkompetenz stärken" vom 9. November 2010 in Berlin(Externer Link)

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    Die Tarife der Berliner Wasserbetriebe



    Die Berliner Wasserbetriebe dürfen im Bereich ihrer Aufgaben privatrechtliche Entgelte erheben. Sie müssen dem Äquivalenzprinzip und dem Grundsatz der Gleichbehandlung genügen. Die Tarife sind in einen Grund- und Arbeitspreis aufgeteilt und dürfen nur so bemessen sein, dass das veranschlagte Entgeltaufkommen die voraussichtlichen Kosten deckt.

    Seit der Teilprivatisierung in 1999 werden die Tarife der Berliner durch den Berliner Senat genehmigt.
    Mit Beginn der 16. Legislaturperiode ging die Genehmigung der Tarife und Entgelte für die Berliner Wasserbetriebe von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen in den Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz über.
    Mit der Verlagerung der Tarifgenehmigung sollten mögliche Interessenkonflikte des Senators für Wirtschaft, Technologie und Frauen als Vorsitzender des Aufsichtsrates der Berliner Wasserbetriebe ausgeschlossen werden. Hinzu kam, dass die Rechtsaufsicht über die Berliner Wasserbetriebe bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen liegt. Andererseits verfolgte der Senat das Ziel, die Interessen der Verbraucher durch die Einbindung der Tarifgenehmigungen unter dem Dach der Verbraucherpolitik zu stärken.

    Wie erfolgt das Verfahren zur Festsetzung der Tarife der Berliner Wasserbetriebe?

    Die Entscheidung über die Festsetzung der Tarife und Entgelte der Berliner Wasserbetriebe trifft der Aufsichtsrat unter Einbeziehung folgender Unterlagen:

    1. den Wirtschaftsplan für die Kalkulationsperiode,
    2. der darauf bezogenen Überleitungsrechnung zur Kalkulation der Tarife,
    3. des testierten Jahresabschlusses des dem laufenden Geschäftsjahr vorhergehenden Geschäftsjahr sowie
    4. eines Wirtschaftsprüfergutachtens; Gegenstand des Wirtschaftsprüfergutachtens ist auch die Überleitungsrechnung.

    Zu den ansatzfähigen Kosten, welche die Berliner Wasserbetriebe in die Kalkulation der Wasser- und Abwassertarife ansetzen dürfen, werden im Berliner Betriebegesetz und in der Wassertarifverordnung aufgeführt
    Die Details zur Kalkulation der Tarife können in der durch die Berliner Wasserbetriebe erstellten Dokumentation zur Tarifkalkulation(Externer Link) nachgelesen werden. .

    Welche Rolle spielt die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz?
    Verfahrenstechnisch ist die Genehmigung der Tarife so ausgestaltet, dass im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz der Aufsichtsrat der Berliner Wasserbetriebe über die Bestellung eines Wirtschaftsprüfungsunternehmens entscheidet. Das Wirtschaftsprüfungsunternehmen begutachtet die Tarifkalkulation der Berliner Wasserbetriebe.
    Es stellt in diesem Gutachten fest, ob die festzusetzenden Tarife den gesetzlichen Anforderungen des § 16 Absatz 1 und 8 des Berliner Betriebegesetzes entsprechen. Der Aufsichtsrat der Berliner Wasserbetriebe setzt auf dieser Grundlage die Tarife fest.
    Diese werden bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz zur Genehmigung vorgelegt.
    Bei der Genehmigung der Tarife der Berliner Wasserbetriebe handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren, das mit einen Verwaltungsakt abschließt. Hier finden das Verwaltungsverfahrensgesetz sowie die speziellen Bestimmungen des Berliner Betriebegesetz sowie der Wassertarifverordnung Anwendung.
    Die Genehmigung erfolgt durch die Tarifgenehmigungsbehörde auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Maßgeblich ist das Gutachten der Wirtschaftsprüfer. Der Antrag auf Genehmigung muss drei Monate vor dem Zeitpunkt vorliegen, zu dem die Genehmigung wirksam werden soll. Entscheidet die Genehmigungsbehörde nicht innerhalb von drei Monaten, gelten die beantragten Tarife als genehmigt.
    Die Tarifgenehmigungsbehörde hat die Tarife zu genehmigen, wenn die festzusetzenden Tarife den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.


    Bundesverband Verbraucherzentrale: Newsletter "Verbraucherforschung aktuell - Wissen über Verbraucherforschung"

    Der Newsletter Verbraucherforschung(Externer Link) aktuell informiert über neue Forschungsergebnisse und wichtige Neuerscheinungen zu den Themen Verbraucherverhalten, Konsumtheorien, Ernährungs- und Verbraucherpolitik, Nachhaltigkeit.

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    Jugendverbraucherschutztag vom 14. bis zum 15.09.2011 - Motto: Ohne Moos nichts los? – Konsumiere mit Durchblick!

    Im Mittelpunkt standen diesmal der Umgang mit Geld sowie die Kompetenz zum Gewinnen und nachhaltigen Nutzen von finanziellen Mitteln und Finanzdienstleistungen.

    Informiert wurde zu folgenden Themen.
    - Wie entscheide ich mich beim Kauf von Lebensmitteln oder Konsumgütern?
    - Worauf muss ich achten?
    - Was kostet wieviel?
    - Wie schütze ich mich vor Betrügern?

    Junge Menschen konnten hier lernen, Angebote, Werbung sowie ihr eigenes Verhalten dazu kritisch zu betrachten und zu hinterfragen. Aufgebaut waren Informations- und Aktionsstände, es fanden Workshops statt; zu bestimmten Themen waren Ausstellungen und Kurzfilme zu sehen. Ein Bühnenprogramm rundete die Veranstaltung ab.

    Die Workshops berührten folgende Themen:
    - Umgang mit Geld
    - Rap
    - Bewegung und Tanz.

    Aus den Bereichen Verbraucherschutz, Geldkunde und der präventiven Arbeit waren mehr als 30 Institutionen und Freie Träger beteiligt. Diese können auf umfangreiche Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen verweisen, wie z.B.:
    - Bundesnetzagentur
    - Verbraucherzentrale Berlin e. V.
    - Berliner Mieterverein e. V.
    - Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e.V.

    Der Eintritt am Jugendverbraucherschutztag ist stets frei.

    Der Jugendverbraucherschutztag fand in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz statt.

    Berliner Forschungspreis für Alternativen zu Tierversuchen verliehen

    Die Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz hat am 29. August gemeinsam mit Dr. Siegfried Throm, Geschäftsführer Forschung des Verbands der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa), und Franz Allert, Präsident des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, erstmals den Berliner Forschungspreis für Alternativen zu Tierversuchen verliehen. Der mit 15.000 Euro dotierte Preis soll künftig jährlich für eine herausragende wissenschaftliche Arbeit zur Vermeidung und Reduzierung von Tierversuchen vergeben werden.
    Das Ziel der Arbeit des Preisträgers Dr. med. Andreas Hocke ist, Versuche mit Mäusen im Rahmen der Lungeninfektionsforschung zu reduzieren und für gezielte Fragestellungen zu ersetzen.

    Pressemeldung
    Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz verleiht Berliner Forschungspreis für Alternativen zu Tierversuchen

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    Der 4. Berliner Tierschutztag fand am 27.August 2011 statt.

    4. Berliner Tierschutztag

    Der 4. Berliner Tierschutztag(Externer Link) fand in diesem Jahr am 27.August 2011 im Rathaus Zehlendorf statt.
    Verliehen wurde der Berliner Tierschutzpreis sowie ein Ehrenpreis durch Frau Senatorin Lompscher. Ein Vortrag verwies auf aktuelle Tierschutzprobleme. Den Abschluss und Höhepunkt der Veranstaltung bildete das Podium der Tierschutzpolitischen Sprecher der Abgeordnetenhausfraktionen unter der Leitung der Tierschutzbotschafterin Ines Krüger.

    Tagesordnung
    10.00 Eröffnung, Begrüßung durch Herrn Dr. Klaus Lüdcke
    und Frau Bezirksstadträtin Barbara Loth
    10.15 Verleihung des Berliner Tierschutzpreises durch Frau Senatorin Katrin Lompscher
    10.45 Impulsreferat von Frau Dr. Brigitte Rusche, Akademie für Tierschutz (Neubiberg)
    11.15 Podium der Tierschutzpolitischen Sprecher der Fraktionen im Abgeordnetenhaus
    Moderation: Tierschutzbotschafterin Ines Krüger
    13.00 Schlusswort

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    2. Verbraucherpolitischer Dialog am 16. Juni 2011

    Gesundheits-und Verbraucherschutzsenatorin Katrin Lompscher traf sich am 16. Juni 2011 mit Verantwortlichen aus Gesundheits-, Migranten- und Verbraucherorganisationen, Vertreterinnen und Vertretern der Politik und von Wirtschaftsverbänden des Landes Berlin im Roten Rathaus, um im gemeinsamen Dialog das Thema Verbraucherschutz im Gesundheitswesen des Landes Berlin zu erörtern. Dabei standen insbesondere die Themen Patientenrechte und die Patienteninformation im Fokus.

    Ausgangspunkt waren die Ergebnisse des Verbrauchermonitors 2010, der im Auftrag des Berliner Senats von der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) erstellt wurde.

    Themen der Vorträge zum Thema Patientenrechte und Patienteninformation:

    • Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), Birgit Müller : Vorstellung der Gesundheitsfragen im Verbrauchermonitor 2010
    • Leiterin der Abteilung Verbraucher- und Gesundheitsschutz der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGesUmV), Ingeborg Cordes: Weitere Erkenntnissen aus dem Verbrauchermonitor 2010 und unmittelbare Maßnahmen der Senatsverwaltung
    • Patientenbeauftragte des Landes Berlin, Karin Stötzner: Ausführungen über die geplante Novellierung des Patientenrechtegesetzes
    • Gesundheitsreferentin der Verbraucherzentrale Berlin (VZB). Dörte Elß: Kernaufgaben bei der Verbesserungen des Verbraucherschutzes
    • Leiterin der Berliner Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD), Havva Arik: Probleme von Migrantinnen und Migranten in der Gesundheitsversorgung

    Aus der Rede der Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz:
    Deutschland hat eine sehr gute medizinische Versorgung. Auch könnten sich Patientinnen und Patienten auf einen Kanon entwickelter Patientenrechte stützen. Diese sind zum Teil gesetzlich gefasst, zum Teil einer differenzierten Rechtsprechung entlehnt. Allerdings ist eine weitere Konkretisierung notwendig. Wir brauchen gesetzliche Vorgaben, weil die Wahrung und Durchsetzung der bestehenden Rechte im Behandlungsalltag für viele Patientinnen und Patienten nicht ausreichend gewährleistet ist.
    Berlin ist seit 2004 das erste Bundesland mit einer Patientenbeauftragten. Dadurch besteht ein guter Einblick in eine Vielzahl von Beschwerden und Defiziten der Gewährleistung von Rechten, die Anlass zum politischen Handeln geben.
    Die Länder Berlin und Brandenburg stellten gemeinsam einen Entschließungsantrag für ein Patientenrechtegesetz.

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    Weltverbrauchertag am 15. März 2011 - im Fokus: „Verbraucherschutz - Ernährung - Landwirtschaft“


    Der Weltverbrauchertag wird seit 1983 jährlich in vielen Nationen begangen. Er wird von Verbraucherschutzorganisationen und –verbänden genutzt, um Verbraucherinnen und Verbraucher auf Ihre Rechte und Pflichten aufmerksam zu machen. Dieses Jahr stand er unter dem Motto „Verbraucherschutz – Ernährung – Landwirtschaft“.

    Frau Senatorin Lompscher informierte über das Projekt „Aufsuchender Verbraucherschutz“ . Das Projekt der Verbraucherzentrale Berlin e. V. (VZB) wird durch den Berliner Senat gefördert. Bürger, die aufgrund kultureller oder sprachlicher Barrieren Schwierigkeiten haben, sich sachkundig zu machen, können sich in Gemeinschaftseinrichtungen von vier Berliner Bezirken durch die Verbraucherzentrale (VZB) beraten lassen. Die Beratung findet auch in Türkisch und Russisch statt. Themen sind z.B. Altersvorsorge, Patientenberatung und Reiserecht.
    Informationsflyer zum Projekt wurden von Frau Senatorin Lompscher am 15. März 2011 im Stadtteilzentrum Marzahn-Mitte vorgestellt. Thematisiert wurde ebenso die Zukunft des „Aufsuchenden Verbraucherschutzes“. Der Geschäftsführer der VZB, Herr Dr. Lischke, stellte das Angebot und auch das Beratungsteam des Projektes „Aufsuchender Verbraucherschutz“ vor und gab Hintergrundinformationen.

    Thema: „Aufsuchender Verbraucherschutz“ - ein Jahr nach Projektbeginn
    Zeit: 15. März 2011 von 12:00 bis 12:45 Uhr
    Ort: Stadtteilzentrum Marzahn-Mitte
    Marzahner Promenade 38
    12679 Berlin

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    Verbraucherschutzindex 2010: Berlin rückt im Ländervergleich nach vorn
    21.09.2010


    Im Ländervergleich ist Berlin beim „Verbraucherschutzindex 2010“ von Platz sechs auf Platz vier aufgestiegen.

    Der Verbraucherschutzindex der Bundesländer(Externer Link) wurde von der „Bridges Politik und Organisationsberatung GmbH“ im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) erstellt, um die Bundesländer auf diesem Sektor vergleichen zu können. Er liegt in diesem Jahr zum vierten Mal vor.

    Dem positiven Abschneiden Berlins liegen maßgeblich die Ergebnisse im Unterindex Legislative zugrunde, der von Berlin angeführt wird. In 2008 lag Berlin hier noch auf dem siebten Platz. Vor allem die Bewertungen zu den parlamentarischen Initiativen wie auch die in allen Fraktionen vorhandenen verbraucherpolitischen Leitlinien fallen dabei ins Gewicht. Zudem haben 2009 im Berliner Abgeordnetenhaus mehrere Anhörungen zum Thema Verbraucherschutz stattgefunden.

    Auch in der Exekutive hat sich Berlin von Platz sieben auf Platz vier deutlich verbessert.
    Im Bereich Verbraucherinformation übernimmt Berlin bundesweit eine Vorreiterrolle. Derzeit wird ein gesamtstädtisches Modell nach dänischem Vorbild für die Veröffentlichung von Lebensmittelkontrollen vorbereitet. Die Veröffentlichung soll sowohl im Internet als auch direkt in den kontrollierten Einrichtungen erfolgen.

    Positiv gewertet wurden auch die durch das Land Berlin im Bundesrat eingebrachten Initiativen sowie der Zuwendungsrahmenvertrag mit der Verbraucherzentrale Berlin e.V., der dem Verein über fünf Jahre finanzielle Planungssicherheit gibt.


    Link:

    Das verbraucherpolitische Profil der Länder im Vergleich: Abschlussbericht zum vierten Verbraucherschutzindex der Bundesländer(Externer Link)

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    6. Jugendverbraucherschutztag im Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Wuhlheide (FEZ)
    17.09.2010


    Der Jugendverbraucherschutztag fand zum 6. Mal am 29.09.10 von 9.30 bis 14.30 Uhr in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz statt.

    Unter dem Motto: "Ich bin Verbraucher! Gut informiert & aktiv fürs Klima!" lag der Schwerpunkt in diesem Jahr beim Klimaschutz.

    Informiert wurde über einen aktiven, gesunden und ressourcensparenden Lebensstil, wobei auch gesundheitsfördernde Aspekte, Prävention und Aufklärung im Mittelpunkt standen.

    Wie wählt man richtig aus?
    Welche Nahrung ist gesund?
    Alkopops und Flatratetrinken ohne Konsequenzen?
    Können auch Medien und PC- Spiele süchtig machen?
    Welche Verantwortung trage ICH für mich selbst und das Klima? - Fragen über Fragen.

    Gerade junge Menschen konnten hier lernen, Angebote, Werbung und ihr eigenes Verhalten kritisch zu betrachten und zu hinterfragen.

    Informations- und Aktionsstände, Workshops, Ausstellungen und Kurzfilme wurden von mehr als 25 Institutionen und Freien Trägern aus den Bereichen Verbraucherschutz, Klimaschutz und der präventiven Arbeit angeboten. Diese Anbieter verfügen über umfangreiche Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Ein Bühnenprogramm rundete die Veranstaltung ab.

    Anbieter waren z.B.:
    - Bundesinstitut für Risikobewertung
    - Berliner Beauftragter für Datenschutz
    - Schuldner- und Insolvenzberatung Diakonisches Werk
    - Verbraucherzentrale Berlin e.V.
    - Landeslabor Berlin-Brandenburg
    - Berliner Stadtreinigung (BSR)
    - Projektagentur Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung von Bildung, Kultur u. Umweltschutz
    - Fachstelle für Suchtprävention
    - BUND
    - Greenpeace
    - KARUNA prevents e. V.

    Weiterhin gab es Kurzworkshops zu den Themen Gewalt, Bewegung/Tanz, Gesunde Ernährung und Energiesparen .

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    Deutsche Stiftung Verbraucherschutz anerkannt
    08.07.2010

    Als 700. Stiftung in Berlin hat der Senat Anfang Juli 2010 die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz formal anerkannt. Stiftungsgeschäftsführer ist Gerd Billen, der auch den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. leitet. Die Stiftung soll den Verbraucherschutz fördern und Konsumentenrechte stärken.

    Pressemeldung des Senats vom 08.07.2010: Deutsche Stiftung Verbraucherschutz anerkannt. Gisela von der Aue überreicht Anerkennungsurkunde

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    Lehrangebot „Verbraucherbildung“ in Berliner Hochschulen
    08.03.2010
    100308 Lehrangebot Verbraucherschutz

    An den Berliner Hochschulen besteht, auch wenn kein eigenständiger Lehrstuhl für Verbraucherschutz existiert, ein breites und interessantes Angebot zu sehr unterschiedlichen Aspekten des Verbraucherschutzes. laden »

    (100308 Lehrangebot Verbraucherschutz, 11514 KB)
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    Jahresbericht 2008 zur Lebensmittelsicherheit in Berlin veröffentlicht
    22.01.2010

    Wie können sichere Lebensmittel gewährleistet werden? Weitere Themen: Untersuchte Verstöße bei Betriebskontrollen, Laboruntersuchungen, Risiko-Kategorien, "Hygienepaket". Der dreizehnseitige Bericht enthält viele anschauliche Grafiken.

    Bericht zur Lebensmitelsicherheit 2008 in Berlin

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    (Bericht zur Lebensmitelsicherheit 2008 in Berlin, 92514 KB)
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    Verbrauchermonitoring Berlin
    07.12.2009

    Im Mittelpunkt der Verbraucherpolitik des Berliner Senats stehen die Stärkung der Verbraucherechte, Transparenz und Information, Nachhaltigkeit und eine Verbraucherpolitik, die sich an den Bedürfnissen der Berlinerinnen und Berliner ausrichtet. Um diesen Anspruch zu genügen und um eine zielsichere Verbraucherpolitik zu gestalten, führte im Herbst 2009 die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im Auftrag der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz den ersten Berliner Verbrauchermonitor durch. Repräsentativ befragt wurden über 700 Berlinerinnen und Berliner ab 14 Jahren zum Verbrauchervertrauen, Informations- und Beratungsangeboten und zu folgenden Handlungsfeldern für den Verbraucherschutz in Berlin: Ernährung, Gesundheit, Finanzen, Wohnen und öffentlicher Nahverkehr.

    2009 12 04 Verbrauchermonitor

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    (2009 12 04 Verbrauchermonitor, 809 KB)
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    Verbraucherpolitische Strategie für Berlin
    13.11.2009

    Mit der „Verbraucherpolitischen Strategie für Berlin“ stellt der Senat in Erfüllung eines Auftrages des Abgeordnetenhauses vom 2. April 2009 die Ziele, Grundsätze und unterschiedlichen Handlungsfelder seiner Verbraucherpolitik vor. Es wird dargelegt, wie der Berliner Senat die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken, die Transparenz der Informationen für verbessern, besondere Zielgruppen wie Kinder, Jugendliche oder ältere Menschen mehr schützen, die Verbraucherpolitik an der Einwanderungsgesellschaft ausrichten, sowie die Verwaltung verbraucherfreundlicher gestalten will. Um dem Leitbild des informierten und souveränen Konsumenten nachzukommen, wird Informations-, Bildungs- und Beratungsmaßnahmen in der verbraucherpolitischen Strategie ein breiter Raum gegeben. Sie sind die Grundlage für ein weiteres Ziel des Senats: die Ausrichtung auf Nachhaltigkeit in der Verbraucherpolitik.

    Verbraucherpolitische Strategie

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    (Verbraucherpolitische Strategie, 235617 KB)
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    Berliner Leitlinien für Pferdefuhrwerksbetriebe
    14. April 2009
    Leitlinie Pferdefuhrwerksbetriebe

    Voraussetzung für das gewerbsmäßige Unterhalten eines Pferdefuhrwerksbetriebs ist eine gültige widerrufliche Erlaubnis gemäß § 11 Absatz 1 Nr. 3 c) des Tierschutzgesetzes (TSchG), ausgestellt von der für den Betriebssitz zuständigen Veterinärbehörde.
    Zum Schutz der zum Fahren eingesetzten Pferde und beförderten Personen haben Pferdefuhrwerksbetriebe, die Personenbeförderungen in Berlin durchführen, außerdem folgende Vorgaben einzuhalten. laden »

    (Leitlinie Pferdefuhrwerksbetriebe, 31280 KB)
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    Der Berliner Lebensmittelbericht 2008
    19. September 2008
    Der Berliner Lebensmittelbericht 08 09 19

    Der Lebensmittelhandel hat heute einen entscheidenden Einfluss auf die Qualität der angebotenen Waren. Qualitätsstandards müssen eingehalten und gewährleistet werden. Pro Jahr werden in Berlin etwa 16.000 Lebensmittelproben untersucht. Ziel dieser Arbeit ist der optimale Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sowohl vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen als auch vor Irreführung und Täuschung.
    Enthalten sind ebenfalls die Schritte zur Umsetzung der im Lebensmittelmemorandum vorgeschlagenen Maßnahmen, sowie die Ergebnisse der bundesweiten Diskussion der Verbraucherministerinnen und Verbraucherminister. laden »

    (Der Berliner Lebensmittelbericht 08 09 19, 877884 KB)
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    Am 1. Mai 2008 trat das neue Verbraucherinformationsgesetz in Kraft.
    Mai 2008
    Verbraucherinformationsgesetz08 04 29

    Am 1. Mai trat das Verbraucherinformationsgesetz in Kraft. Das Gesetz begründet einen Anspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher, von den Behörden Informationen zu Lebensmitteln, Kosmetikprodukten oder Bedarfsgegenständen, wie Textilien oder Spielzeugen zu erhalten.
    Die Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Katrin Lompscher begrüßte, dass die Behörden bundesweit verpflichtet sind, Informationen über Lebensmittel herauszugeben. laden »

    (Verbraucherinformationsgesetz08 04 29, 37700 KB)
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    Memorandum zur Lebensmittelsicherheit im Land Berlin
    2007
    Memorandum Lebensmittelsicherheit In Berlin _2_

    Das Memorandum Lebensmittelsicherheit analysiert die Schwachstellen der Lebensmittelsicherheit und unterbreitet Vorschläge für die weitere Verbesserung der Lebensmittelsicherheit. laden »

    (Memorandum Lebensmittelsicherheit In Berlin _2_, 127963 KB)