* Sparsam im Standby
Ab Januar 2013 dürfen neue Geräte nicht mehr als 0,5 bis 1 Watt pro Stunde verbrauchen. Dies gilt für fast alle Haushalts- und Bürogeräte, Unterhaltungselektronik sowie elektronische Spiel- und Sportgeräte.
Finanzen
Beim Öffnen von unbekannten und/oder zweifelhaften Mailanhängen, aber auch wenn die Mail grundsätzlich seriös erscheint, ist Vorsicht geboten. Seit einiger Zeit sind beim Landeskriminalamt Berlin vermehrt Anzeigen eingegangen, bei denen diese Masche der Internetkriminalität angewandt wurde:
In E-Mails wird angeblich die Rechnung von Telekommunikationsunternehmen mit einer hohen Rechnungssumme, die Rechnung einer vermeintlichen Bestellung in einem Online-Shop, die Mitteilung über eine Urheberrechtsverletzung von der Staatsanwaltschaft oder die Rechnung über das Upgrade zum Mail-Premiumaccount versandt. "Die Rechnung im Detail und weitere wichtige Informationen finden Sie im Anhang" heißt es sinngemäß in den E-Mails und soll dazu dienen, dass der Adressat den Anhang öffnet.
Im Mailanhang befindet sich Schadsoftware.
Die Legenden, mit denen versucht wird, dass die Inhaber des Mailaccount den Anhang öffnen, werden von den Tätern allerdings beliebig verändert.
Die Schadsoftware, welche sich im Mailanhang des Schreibens befindet und durch Öffnen der Datei aktiviert wird, beeinträchtigt in allen Fällen die ordnungsgemäße Funktion des Rechners. Zudem ist damit zu rechnen, dass die Schadsoftware Passwörter, Zugangsdaten zu Online-Bankkonten sowie Mailaccounts ausspäht und an die unbekannten Täter übermittelt.
Die Polizei Berlin rät:
• Bei unbekannten Absendern niemals die Anhänge der Mails öffnen!
• Seien Sie vorsichtig, auch wenn Ihnen die Mail grundsätzlich seriös vorkommt!
• In Zweifelfällen informieren Sie sich vor dem Öffnen online; Warnmeldungen sind im Netz umfänglich vorhanden! Wir empfehlen grundsätzlich, Mails unbekannter Absender zu löschen!
Neben dem beschriebenen Verhalten ist es erforderlich, dass Sie Ihren Rechner mit einer aktuellen Virenschutzsoftware und einer Firewall schützen!
Wenn Sie den Mailanhang bereits geöffnet haben:
• Keinesfalls Funktionen wie Online-Banking, Online-Einkäufe oder den eigenen Mailaccount via Passwort abrufen.
• Datensicherung vornehmen und die Sicherheit des Computers durch geeignete Maßnahmen wieder herstellen.
Weitere nützliche, vertrauenswürdige Informationen im Internet finden Sie unter www.polizei-beratung.de
.
Abwechslungsreiches, gesundes Essen zu vernünftigen Preisen in Berlins Kantinen zu servieren – ist das möglich? Und wollen das die Kunden überhaupt?
Das waren die zentralen Fragen des Berliner Pilotprojektes „Einführung von Qualitätsstandards in der Kantinenversorgung“.
Drei Berliner Mitarbeiterrestaurants haben sich an diesem ehrgeizigen Projekt beteiligt, betreut vom Zentrum für angewandte Gesundheitsförderung und Gesundheitswissenschaften (ZAGG).
Sabine Toepfer-Kataw, Staatssekretärin für Verbraucherschutz, und Detlef Kuhn, ZAGG, haben die Ergebnisse in Berlin vorgestellt.
Pressemitteilung vom 11.05.2012: Mehr Qualität in Berlins Kantinen.
Hier finden Sie die Zusammenfassung des Projektes und den ausführlichen Abschlussbericht .
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Der Erfolg des ist ebenso den drei Pilot-Betrieben:
* „faktura“ im Bezirksamt Mitte
* „Orania“ in der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
* „Boyraz Gourmet Kantine“ im Finanzamt Spandau
zu verdanken, diese empfanden die Beratung als Bereicherung und stehen als Mentoren zur Verfügung.
Die Standards sind kostenneutral und eng an der Gäste- bzw. wirtschaftlichen Realität der Küchen ausgerichtet.
Der Verbraucherpolitische Bericht 2012 des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
zieht eine Bilanz und gibt einen Ausblick auf Ziele und Herausforderungen der künftigen Verbraucherpolitik.
Kernziele sind Gesundheitsschutz und Sicherheit sowie Themen wie die private Altersvorsorge, ein selbstbestimmtes Leben im Alter oder Gesundheitsdienstleistungen.
Liberalisierte Märkte eröffnen uns neue Angebote und Möglichkeiten, im Zeitalter von Internet, Social Media und Apps können wir auf Angebote aus aller Welt zugreifen. Das Credo lautet: Sicherheit gewährleisten, Selbstbestimmung ermöglichen.
Eine verbesserte Vermittlung von Verbraucherkompetenzen an Jugendliche in Schulen steht im Mittelpunkt der Netzwerkkonferenz "Verbraucherbildung" am 8. Mai 2012 in Berlin
. Die zweite, vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) organisierte Netzwerkkonferenz soll das bestehende Netz stärken, weitere Akteure aus Gesellschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Wirtschaft gewinnen und diese in den Fachdialog integrieren.
Dokumentation der ersten Netzwerkkonferenz zum Thema "Verbraucherbildung – Konsumkompetenz stärken" vom 9. November 2010 in Berlin![]()
Die Berliner Wasserbetriebe dürfen im Bereich ihrer Aufgaben privatrechtliche Entgelte erheben. Sie müssen dem Äquivalenzprinzip und dem Grundsatz der Gleichbehandlung genügen. Die Tarife sind in einen Grund- und Arbeitspreis aufgeteilt und dürfen nur so bemessen sein, dass das veranschlagte Entgeltaufkommen die voraussichtlichen Kosten deckt.
Seit der Teilprivatisierung in 1999 werden die Tarife der Berliner durch den Berliner Senat genehmigt.
Mit Beginn der 16. Legislaturperiode ging die Genehmigung der Tarife und Entgelte für die Berliner Wasserbetriebe von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen in den Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, mit Beginn der 17. Legislaturperiode in die Senatsverwaltung für Justiz über.
Wie erfolgt das Verfahren zur Festsetzung der Tarife der Berliner Wasserbetriebe?
Die Entscheidung über die Festsetzung der Tarife und Entgelte der Berliner Wasserbetriebe trifft der Aufsichtsrat.
Zu den ansatzfähigen Kosten, welche die Berliner Wasserbetriebe in die Kalkulation der Wasser- und Abwassertarife ansetzen dürfen, werden im Berliner Betriebegesetz und in der Wassertarifverordnung aufgeführt.
Die Details zur Kalkulation der Tarife können in der durch die Berliner Wasserbetriebe erstellten Dokumentation zur Tarifkalkulation
nachgelesen werden.
Welche Rolle spielt die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz?
Verfahrenstechnisch ist die Genehmigung der Tarife so ausgestaltet, dass im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz der Aufsichtsrat der Berliner Wasserbetriebe über die Bestellung eines Wirtschaftsprüfungsunternehmens entscheidet. Das Wirtschaftsprüfungsunternehmen begutachtet die Tarifkalkulation der Berliner Wasserbetriebe.
Es stellt in diesem Gutachten fest, ob die festzusetzenden Tarife den gesetzlichen Anforderungen des § 16 Absatz 1 und 8 des Berliner Betriebegesetzes entsprechen. Der Aufsichtsrat der Berliner Wasserbetriebe setzt auf dieser Grundlage die Tarife fest. Diese werden bei der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz zur Genehmigung vorgelegt.
Bei der Genehmigung der Tarife der Berliner Wasserbetriebe handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren, das mit einen Verwaltungsakt abschließt. Hier finden das Verwaltungsverfahrensgesetz sowie die speziellen Bestimmungen des Berliner Betriebegesetz sowie der Wassertarifverordnung Anwendung.
Die Genehmigung erfolgt durch die Tarifgenehmigungsbehörde auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Maßgeblich ist das Gutachten der Wirtschaftsprüfer. Der Antrag auf Genehmigung muss drei Monate vor dem Zeitpunkt vorliegen, zu dem die Genehmigung wirksam werden soll. Entscheidet die Genehmigungsbehörde nicht innerhalb von drei Monaten, gelten die beantragten Tarife als genehmigt. Die Tarifgenehmigungsbehörde hat die Tarife zu genehmigen, wenn die festzusetzenden Tarife den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
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