Die Haltung gefährlicher Tiere durch Privatpersonen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Werden diese Tiere nicht ausbruchsicher untergebracht, besteht eine nicht zu unterschätzende Gefahr für den Menschen. Die Unkenntnis über eine artgemäße und verhaltensgerechte Haltung der zum Teil exotischen Tiere führt zudem oftmals zu erheblichen Tierschutzproblemen. Deshalb unterliegt die Haltung gefährlicher Tiere wildlebender Arten einem grundsätzlichem Verbot. Die Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter der Bezirke können auf Antrag Ausnahmegenehmigungen für das Halten derartiger Tiere erteilen, wenn eine ausbruchsichere und tierschutzgerechte Haltung sichergestellt werden kann.
Hundehalterinnen und -halter sind für das Verhalten ihrer Tiere verantwortlich. Sie haben dafür zu sorgen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden.
Die Einhaltung der in Teilen der Stadt geltenden Leinenpflicht ist ein wichtiges Mittel, um diese Sicherheit an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Die Mitnahme von Hunden auf Kinderspielplätze, in Badeanstalten und auf Liegewiesen ist nicht gestattet. Hunde sind mit einem fälschungssicheren Chip zu kennzeichnen. Besitzerinnen und Besitzer von Hunden sind darüber hinaus verpflichtet, für ihre Tiere eine Haftungsversicherung abzuschließen. Das Merkblatt über das Halten und Führen von Hunden in Berlin gibt genaue Auskunft.
Als gefährlich werden Hunde betrachtet, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe zeigen. Dazu zählen z.B. Hunde, die ohne vorher angegriffen, geschlagen oder bedroht worden zu sein, einen Menschen oder ein Tier gebissen haben oder einen Artgenossen trotz dessen klarer Unterwerfungsgesten weiter attackieren.
Als Hundebesitzerin oder Hundebesitzer sollten Sie solche Vorfälle niemals auf die leichte Schulter nehmen, sondern sofort mit einer Hundeschule, einem Tierarzt oder Amtstierarzt Kontakt aufnehmen. Lassen Sie sich in einem solchen Fall kompetent beraten. Hunde sind in hohem Maße gelehrig, auch Fehlverhalten kann vielfach korrigiert werden.
Für die Haltung von Hunden der Rassen
- Pit-Bull
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Tosa Inu sowie
deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, die nach dem Berliner Hundegesetz aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit als gefährlich eingestuft sind, gilt eine Meldepflicht.
Insgesamt ist ein weiterer deutlicher Rückgang an Hundebissen im Vergleich zu den Vorjahren zu verzeichnen.
Zu beachten ist jedoch, dass die Statistiken nur die Gesamtzahl der Bissvorfälle unabhängig von der jeweiligen Anzahl der in Berlin gehaltenen Hunde je Rasse aufführen.