Liebe Verbraucherinnen und Verbraucher,
alles sauber, also rein – so sollten alle Gaststätten für sich werben können.
Ob das auch der Fall ist, können Sie hier erfahren. Sie können nun besser entscheiden, welche Berliner Speisegaststätten und Schankwirtschaften Sie besuchen wollen.
Hier werden Ergebnisse der aktuellen Hygienekontrollen in einer Datenbank veröffentlicht. So können Sie sich ein Bild darüber machen, inwieweit der Betrieb den Anforderungen an die Lebensmittelhygiene entspricht. Sie haben als Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) einen Rechtsanspruch auf Information. Das VIG regelt Ihren Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten der amtlichen Lebensmittelüberwachung und gestattet den Behörden, diese Daten zu veröffentlichen. Weitere Rechtsgrundlagen sind das EU-Hygienerecht und bundeseinheitliche Vorschriften zur amtlichen Lebensmittelüberwachung.
Die Untersuchung von Gaststätten und Schankwirtschaften ist ein erster Schritt. Perspektivisch sollen Bürgerinnen und Bürger auch die Kontrollergebnisse weiterer Lebensmittelbetriebe einsehen können.
Ihre Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) gibt den kontrollierten Betrieben die Möglichkeit, gegen die sofortige Veröffentlichung Einspruch zu erheben. Zwischen Kontrolltermin und Versendung der Anhörungsschreiben können bis zu drei Wochen liegen. Erst dann beginnt die einmonatige Anhörungsfrist. Die Frist muss vor der Veröffentlichung im Internet abgelaufen sein.
Die Datenbank wird jeweils montags aktualisiert.
Hier können Sie sich die veröffentlichten Hygienekontrollergebnisse der kontrollierten Berliner Gaststätten und Schankwirtschaften anzeigen lassen. mehr »