Gentechnik
Die Regelungen des Gentechnikgesetzes erlauben es, Produkte, insbesondere Lebens- und Futtermittel, konventionell, ökologisch oder unter Einsatz gentechnisch veränderter Organismen zu erzeugen und in den Verkehr zu bringen. Außerdem schaffen sie den rechtlichen Rahmen für die Erforschung, Entwicklung, Nutzung und Förderung der wissenschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der Gentechnik. Die Überwachung bezieht sich auf geschlossene Systeme (z.B. Labor) sowie auf das Freisetzen und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen.
Gentechnik umfasst die Isolierung, Veränderung und Neuzusammensetzung von Erbmaterial (DNA-Sequenzen).
Die Gentechniküberwachung auf der Grundlage des Gentechnikgesetzes und seiner Verordnungen soll Leben und Gesundheit von Menschen und der Umwelt einschließlich Tieren, Pflanzen und Sachgütern vor schädlichen Auswirkungen gentechnischer Verfahren und Produkte schützen. Dabei wird auch Vorsorge gegen das Entstehen solcher Gefahren getroffen.
In der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (Sen GUV) sind die ministeriellen Angelegenheiten der Gentechniküberwachung (ausgenommen ethische Fragestellungen und die Anwendung am Menschen) im Land Berlin angesiedelt.
Seitenüberblick
Der rechtliche Rahmen dieser Überwachung erfolgt auf Grundlage der in Deutschland gültigen Gesetze und Verordnungen zur Gentechnik.
Nachfolgende Links führen zu den relevanten Gesetzen im Bereich Gentechnik.
Weitere Gesetze
Diese rechtlichen Regelungen schaffen die Grundlagen für die Entwicklung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO), sowie dem Umgang mit ihnen und mit Produkten, die aus GVO bestehen, diese enthalten oder aus ihnen hergestellt worden sind. Darüber hinaus bieten sie den rechtlichen Rahmen für die Erforschung, Entwicklung, Nutzung, und Förderung der wissenschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der Gentechnik.
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Gentechnik ist keine Einheitstechnologie, sondern umfasst ein ganzes Bündel von Konzepten und Methoden, die sich von der Isolierung von Erbmaterial (DNA-Sequenzen Gene) über deren Neukombination bis hin zur Einführung von Molekülen erstrecken. Die Anwendungsmöglichkeiten der Gentechnik verhelfen zu Erkenntnissen in der Grundlagenforschung und bilden die Grundlage für die unterschiedlichsten industriellen und landwirtschaftlichen Anwendungen.
Das Resultat der Anwendung gentechnischer Methoden ist immer ein Organismus mit "neuen bzw. verbesserten" Eigenschaften, dessen genetisches Material in einer Weise - auch über Artengrenzen hinweg - verändert worden ist, und der unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination (z.B. Züchtung) so nicht vorkommt.
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Schutz der Bevölkerung und der Umwelt
Die Hauptaufgabe bei der Gentechniküberwachung besteht im Schutz der Bevölkerung (Leben und Gesundheit) und der Umwelt einschließlich Tieren, Pflanzen und Sachgütern vor deren möglicherweise schädlichen Auswirkungen. Dies beinhaltet auch schon die Vorsorge vor der Entstehung potentieller Gefahren. Dabei beschränkt sich die Überwachung nicht nur auf geschlossene Systeme im Labor (Grundlagenforschung), sondern beinhaltet auch die Freisetzung (Landwirtschaft) und das Inverkehrbringen (Verkauf) von GVOs bzw. Produkten, die diese möglicherweise enthalten.
Obwohl Gentechnik immer wieder sehr kontrovers diskutiert wird, besteht mit dem Gedanken der Koexistenz und dessen Umsetzung die Möglichkeit, dass verschiedene landwirtschaftliche Konzepte - solche mit bzw. ohne Gentechnik - dauerhaft nebeneinander bestehen können. Es wird gewährleistet, dass z.B. Lebens- und Futtermittel, die nach konventioneller- oder ökologischer Landwirtschaft oder unter dem Einsatz gentechnischer Methoden erzeugt wurden, nebeneinander - mit einer entsprechenden Kennzeichnung versehen - in den Verkehr gebracht werden können.
Transparenz für Gentechnik bei Lebensmitteln
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