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Kühe

Landwirtschaft und Gartenbau

Seitenüberblick

Staatsvertrag

Der Staatsvertrag(Externer Link) schafft die Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg auf dem Gebiet der Landwirtschaft.
Mit ihm hat das Land Berlin die Durchführung von Gesetzen und Verordnungen auf dem Gebiet der Landwirtschaft auf die brandenburgische Landwirtschaftsverwaltung übertragen.
Damit steht den Berliner Landwirtinnen und Landwirten, Gartenbauerinnen und Gartenbauern das gesamte Service- und Leistungsangebot der brandenburgischen Behörden zur Verfügung. Dem Land Berlin kommt mit dem Verzicht auf eine eigene Landwirtschaftsverwaltung eine erhebliche Kostenentlastung zugute.

Ansprechpartner

Ansprechpartner in Berlin und Brandenburg
für die Umsetzung des Staatsvertrages
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(Ansprechpartner, 44611 KB)
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Sachverständige in der Land- und Forstwirtschaft
Sachverständige 2010

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
im Bereich der Land- und Forstwirtschaft des Landes Berlin
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(Sachverständige 2010, 42274 KB)
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Landwirtschaft im städtischen Raum
Kornfeld

Landwirtschaft im städtischen Raum wird heute zunehmend als Dienstleistung mit mehreren Funktionen verstanden. Die Produktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen ist dabei nur eine von mehreren Ausprägungen. So werden über die Erzeugung von agrarischen Gütern hinaus wichtige Funktionen in der Natur- und Landschaftspflege, der Gastronomie, als Anbieter von Freizeitdienstleistungen und als Partner sozialer Einrichtungen erfüllt.

Statistik 2007

Statistik
Landwirtschaft und Gartenbau in Berlin und Brandenburg

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(Statistik 2007, 77063 KB)