Überlassung landeseigener Grundstücke für Gastspiele von Zirkussen

Die Durchsetzung tierschutzrechtlicher Anforderungen bei der Haltung von Tieren in Zirkusbetrieben erweist sich für die für den Vollzug des Tierschutzgesetzes (TierSchG) zuständigen Berliner Behörden, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht (VetLeb) der Ordnungsämter der Bezirke, u. a. aufgrund der häufigen Ortswechsel dieser Betriebe als äußerst schwierig. Vor diesem Hintergrund hat die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung das folgende Rundschreiben veröffentlicht.

  • Rundschreiben der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung vom 17. August 2018

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