Sachkunde

  • Wer einen Hund neu erwirbt, wird motiviert, aber nicht gezwungen, sich Sachkunde anzueignen

Wer einen Hund in der Öffentlichkeit sicher führen kann und das durch eine erworbene Sachkundebescheinigung (sog. Hundeführerschein) nachweist, darf den Hund wie nach bisherigem Recht in bestimmten Bereichen der Stadt (unbelebte Straßen und Plätze, Brachflächen etc.) frei laufen lassen, d. h., der allgemeine Leinenzwang gilt für diese Hunde nicht. Diese Ausnahme besteht auch für einen bereits vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 22. Juli 2016 gehaltenen Hund.

+Gilt ab dem Inkrafttreten der Rechtsverordnung am 01. Januar 2019+