Rasseliste

  • Rasseliste wird flexibler
Nach dem alten Hundegesetz wurden zehn Rassen und deren Kreuzungen als gefährlich definiert. Begründete Streichungen von Rassen oder die Aufnahme neuer Rassen erforderten Gesetzesänderungen. Jetzt können Rassen über den Verweis auf eine separate Rechtsverordnung von der Liste genommen oder hinzugefügt werden. Im Moment gelten nach dieser Verordnung die drei folgenden Rassen und ihre Kreuzungen als gefährlich:
  • Pitbull-Terrier
  • Bullterrier
  • American Staffordshire-Terrier

+Gilt seit: 10. September 2016+