Hundemitnahme

  • Bezirke können für zusätzliche Bereiche die Mitnahme von Hunden untersagen*

Wie nach bisher geltendem Recht ist die Mitnahme von Hunden an bestimmte Orte der Stadt verboten. Dazu zählen Kinderspielplätze, Badeanstalten, öffentliche Badestellen und als solche gekennzeichnete Liegewiesen. Darüber hinaus können die zuständigen Behörden nunmehr für Teilgebiete, die auf Grund von Gesetz, Rechtsverordnung oder Widmung der Erholung der Bevölkerung dienen, ein Hundemitnahmeverbot anordnen. Die Bereiche sind an den Zugangswegen durch Schilder zu kennzeichnen.

+Gilt seit 22. Juli 2016+