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Futtermittel

Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung ist die oberste Futtermittelüberwachungsbehörde im Land Berlin. Sie regelt alle grundsätzlichen Angelegenheiten des Futtermittelverkehrs und vertritt die Interessen Berlins in den Gremien der Futtermittelüberwachung auf Bundesebene.
Gesetzliche Grundlagen der Futtermittelüberwachung
Aufgaben der amtlichen Futtermittelüberwachung
Die amtliche Futtermittelüberwachung kontrolliert den Umgang mit Futtermitteln, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Tiere zu sichern und die Herstellung gesunder und rückstandsfreier Lebensmittel zu gewährleisten. Weitere Aufgaben der amtlichen Futtermittelüberwachung sind, Täuschungen im Handel vorzubeugen und Umweltbelastungen durch Futtermittel zu verhindern.
Durchführung der Futtermittelkontrolle
Aufgaben des Landeslabors bei der Futtermittelkontrolle
Registrierung und Zulassung von Futtermittelunternehmen nach der Futtermittelhygieneverordnung VO (EG) Nr. 183/2005
Gemäß der Futtermittelhygieneverordnung müssen alle Betriebe, die in einer der Herstellungs-, Verarbeitungs-, Lagerungs-, Transport- oder Vertriebsstufen von Futtermitteln tätig sind bei ihrer zuständigen Behörde registriert sein (Artikel 9 der VO (EG) Nr. 183/2005). Für bestimmte Tätigkeiten (z.B. Herstellen und Inverkehrbringen bestimmter Futtermittelzusatzstoffe) ist eine Zulassung der Betriebe erforderlich (Artikel 10 der VO (EG) Nr. 183/2005). Anträge zur Registrierung und Zulassung von Futtermittelunternehmen sind an das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Marzahn-Hellersdorf zu richten.
Hierfür sind folgende Formulare zu verwenden: