Förderung der Verkehrssicherheit

Das Land Berlin hat sich zum Ziel gesetzt, die Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr deutlich zu senken. Durch Verkehrssicherheitsprogramme sollen die besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmer – unter anderem Kinder, Jugendliche, Fahranfänger und Senioren – über die Gefahren im Verkehr sensibilisiert und aufgeklärt werden. Der Senat übernimmt diese Aufgabe nicht selbst, sondern unterstützt freie Träger und Organisationen in ihrer Tätigkeit auf diesem Gebiet.

Die Abt. VI (Verkehrsmanagement) bietet Möglichkeiten der gezielten finanziellen Unterstützung (als Zuwendung und für Sachmittel) an, um insbesondere die von freien Trägern oder anderen Organisationen initiierten Verkehrssicherheitsmaßnahmen und entsprechende (ehrenamtliche) Aktivitäten gegebenenfalls auch finanziell abzusichern, wenn der Träger dazu finanziell nicht vollständig selbst in der Lage ist.

Diese “Basisaktivitäten” sollen sich prinzipiell mit ihren Angeboten daran orientieren, was sich aus den Analysen zum Verkehrsunfallgeschehen ergibt. Gerade die nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer (Radfahrer und Fußgänger) stellen eine besonders gefährdete Personengruppe dar. Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene als Fahranfänger, aber auch zunehmend ältere Mitbürger sollen mit entsprechenden Programmen und Aktivitäten auf die Risiken bei ihrer Teilnahme am Verkehr aufmerksam gemacht und sensibilisiert werden.

Basisaktivitäten sollen langfristig ausgerichtet sein. Die Schaffung und Sicherung einer zeitlichen Kontinuität und einer “flächenhaften” Wirkung im räumlichen und im Zielgruppenbezug wird angestrebt. Für neue Basisaktivitäten sollen möglichst attraktive Einstiegsthemen und öffentlichkeitswirksame Aktionsformen gewählt werden, deren Verlauf und Wirkung entsprechend dokumentiert werden kann. Gerade Angebote zum “Erfahrungslernen”, die “Geschmack machen” auf ein rücksichtsvolles Verkehrsverhalten, aber auch eine interaktive Einbeziehung der (Risiko-)Zielgruppen selbst, auch zur Förderung der Eigeninitiative, sind hier zu nennen.

Wenn Sie Interesse an der Förderung einer Maßnahme haben, sollten Sie möglichst zu Beginn eines Jahres einen Projektantrag mit detaillierter Projektbeschreibung sowie einem verbindlichen Finanzierungsplan (mit Darstellung von Eigenmitteln) bei der Abteilung VI – Referat VI D einreichen. Der Antrag wird nachfolgend geprüft. Eine Maßnahme, die von verschiedenen Trägern gemeinsam betrieben wird, wird ausdrücklich begrüßt.

Verkehrssicherheitsprojekte

ADFC-Fahrrad-Herbstcheck und Polizei mit Fahrradcodieraktion

Beispiel

Weitere Informationen auch zu bestehenden Basisaktivitäten sind dem Internet-Auftritt www.berlin-sicher-mobil.de zu entnehmen.