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Handwerkerparkausweis
Ab 1. November 2012 können Handwerker und bestimmte technische Dienstleister vereinfacht eine in allen Parkraumbewirtschaftungszonen Berlins geltende Ausnahmegenehmigung erhalten. Der Handwerkerparkausweis wird je nach Antrag mit einer Geltungsdauer von 6 Monaten, einem Jahr oder zwei Jahren ausgestellt. Ein Handwerkerparkausweis kann für bis zu vier Fahrzeugkennzeichen ausgestellt werden, jedoch darf dann nur jeweils eines der genannten Fahrzeuge in den Parkraumbewirtschaftungszonen ohne Parkschein parken.
Der Handwerkerparkausweis kann in der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde der Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow, Spandau, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg von Berlin beantragt werden.
Nähere Erläuterungen sind in der folgenden Datei enthalten:
Handwerkerparkausweis
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Geltungsdauer
Gebühren
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bis zu 6 Monate
130,00 €
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bis zu 12 Monate
200,00 €
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bis zu 24 Monate
350,00 €
Jede weitere Fahrzeugkennzeicheneintragung (max. 3)
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Geltungsdauer
Gebühren
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bis zu 6 Monate
25,00 €
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bis zu 12 Monate
40,00 €
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bis zu 24 Monate
70,00 €