Akteure und Gremien

Mehrere Personen an einem Tisch. Einige von ihnen notieren sich etwas.

Der Verwaltungsaufbau Berlins gliedert sich in zwei Ebenen: Den Senat als Landesregierung und die Bezirke als untergeordnete Ebene.

Für die Radverkehrsinfrastruktur bedeutet dies, dass die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt für die Planungsvorgaben zuständig ist (basierend unter anderem auf dem Berliner Mobilitätsgesetz) und die Bezirke bei der Finanzierung von Radverkehrsmaßnahmen unterstützt.

Für die Detailplanung, die konkrete bauliche Umsetzung beziehungsweise die Beauftragung der Baufirmen und auch für den Unterhalt von Radverkehrsanlagen (was auch die Verkehrssicherungspflicht umfasst) sind die jeweiligen Berliner Bezirke als Baulastträger verantwortlich.

Eine Vorgabe, welche Projekte durch die Bezirke wann bearbeitet werden, liegt in der Verantwortung der Bezirke. Dies ergibt sich aus der in der Berliner Landesverfassung festgeschriebenen bezirklichen Selbstverwaltung.

Neben den Bezirken gibt es noch weitere Akteure, die für den Neu- und Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur beratend oder operativ zuständig sind:

FahrRat: Expert*innengremium zur Radverkehrsförderung in Berlin

FahrRat: Beratungsgremium zur Förderung des Radverkehrs in Berlin

Gremium zur strategischen Beratung in Fragen der Fahrradpolitik. Weitere Informationen

Teamarbeit

Bündnis für den Radverkehr

Koordinierungskreis zur Abstimmung von Baumaßnahmen. Weitere Informationen

Radweg mit Grünbeschichtung

GB infraVelo GmbH

Landeseigene Gesellschaft zur Umsetzung von Fahrrad-Projekten. Weitere Informationen