Mobilitätsgesetz: Vorrang für Bus, Bahn, Fahrrad – und Fußgängerinnen und Fußgänger

Eine große Gruppe Menschen beim spazieren in der Stadt

Das im Juli 2018 in Kraft getretene und im Februar 2021 um den Abschnitt Fußverkehr erweiterte Mobilitätsgesetz leitet einen Paradigmenwechsel in der Berliner Verkehrspolitik ein: Nicht mehr das privat genutzte Auto ist ihr wichtigster Bezugspunkt, sondern die Bedürfnisse derjenigen, die besonderen Schutz brauchen. Das sind neben den Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern vor allem die Fußgängerinnen und Fußgänger.

Der Umweltverbund aus ÖPNV, Fahrrad- und Fußverkehr ist in seiner Summe besonders dann erfolgreich, wenn die Stärken jedes seiner Elemente zur Geltung kommen. Wer beispielsweise zu Fuß einfach und sicher zur nächsten U-Bahnhaltestelle kommt, nutzt auch eher den ÖPNV. Wer kurze Wege in seinem Quartier mit dem Fahrrad oder zu Fuß gut nutzen kann, der lässt das Auto viel eher stehen.

Das Land Berlin hat erstmals in Deutschland gesetzlich verankert, den Fußverkehr zu fördern. Das Zu-Fuß-gehen soll attraktiver werden – unter anderem durch diese Maßnahmen:
  • Berlin will mehr Räume schaffen, in denen der Autoverkehr keine oder nur eine nachgeordnete Rolle spielt, etwa Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Straßen oder Spielstraßen.
  • Fußwege sind künftig besser beleuchtet, insbesondere auch in den Außenbezirken, damit sich die Menschen dort sicherer fühlen.
  • Um das Überqueren von Straßen zu erleichtern und die Sicherheit zu erhöhen, sollen mehr Mittelinseln errichtet, mehr Bordsteine abgesenkt und Gehwegvorstreckungen ausgebaut werden.
  • Bei breiten Straßen sollen die Grünphasen künftig so lang sein, dass das Warten auf der Mittelinsel entfällt. Bei sogenannten Blindenampeln wird zudem die vorhandene Möglichkeit ausweitet, die Grünphase per Knopfdruck zu verlängern.
  • Schulwege sollen sicherer werden – unter anderem durch mehr Schülerlotsinnen und Schülerlotsen sowie Bau- und Verkehrsmaßnahmen im Umfeld von Schulen.
  • Senat und Bezirke stocken ihr Personal auf, um den Fußverkehr zu planen.

Ende Januar 2021 haben die Abgeordneten im Berliner Landesparlament die Erweiterung des Mobilitätsgesetzes um den Fußverkehrsteil beschlossen. Barrierefreiheit, die Senkung der Unfallzahlen und die Steigerung der Nutzerzufriedenheit sind wichtige Ziele, die Berlin mit dem Gesetz erreichen will.

Der Abschnitt 4 des Mobilitätsgesetzes zum Fußverkehr findet sich hier
  • Erstes Gesetz zur Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes

    PDF-Dokument - Stand: 09.02.2021
    Dokument: (301 kB)

Fußgängerinnen überqueren die General-Pape-Straße

Fußverkehrsstrategie für Berlin

Der Abschnitt zum Fußverkehr im Mobilitätsgesetz baut auf der bisherigen Fußverkehrsstrategie auf. Eine Übersicht dazu findet sich hier. Weitere Informationen