Barrierefrei unterwegs: Eine Stadt für alle

Mobilität Lohmühlenbrücke barrierefrei

Berlins Anspruch ist es, Mobilität für alle zu ermöglichen – auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und für diejenigen, die mit Kinderwagen oder Kleinkindern unterwegs sind.

In Berlin leben rund 350.000 Menschen mit einem Grad der Behinderung von über 50 Prozent, das ist fast jede zehnte Person in Berlin. Das Mobilitätsgesetz schreibt den Anspruch auf barrierefreie Mobilität in § 3 fest. Maßgeblich sind ebenfalls das Berliner Landesgleichberechtigungs­gesetz und das Behindertengleichstellungs­gesetz. Zudem setzt Berlin die UN-Behindertenrechtskonvention um.

Berlin investiert erhebliche Mittel, um eine barrierefreie Mobilität zu ermöglichen: 3,5 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2030 und 5 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2021 stehen dafür zur Verfügung; weitere vier Millionen Euro kommen aus dem „Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds“ (SIWANA) dazu.

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