ÖPNV-Rettungsschirm

Gewährung von Beihilfen zum Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahverkehr – ÖPNV-Rettungsschirm

Die COVID-19-Pandemie hat bei den Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr und den Aufgabenträgern zu erheblichen Einnahmeeinbußen geführt und wird zu weiteren Einnahmeverlusten im Jahr 2020 führen.

Zum Ausgleich dieser und weiterer, konkret aufgeführter, pandemiebedingter Schäden gewährt das Land Berlin nach Maßgabe der „Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 im Land Berlin“ (Richtlinien Corona-Billigkeitsleistungen ÖPNV) vom 07.09.2020, des § 53 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und der „Bundesrahmenregelung Beihilfen für den öffentlichen Personennahverkehr“ vom 07.08.2020 entsprechende Billigkeitsleistungen.

  • Richtlinie Rettungsschirm

    PDF-Dokument (229.1 kB)

Antragsberechtigt sind öffentliche und private Verkehrsunternehmen, soweit sie als Genehmigungsinhaber nach dem Personenbeförderungsgesetz und/oder als Auftragnehmer eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 Beförderungsleistungen im ÖPNV inkl. SPNV erbringen und direkt durch die COVID-19-Pandemie entstandene Schäden nachweisen können.

Verfahren

Die Gewährung der Zuwendung erfolgt auf Basis der o.g. Richtlinien in Verbindung mit § 53 LHO.

Bei der Finanzierungsart handelt es sich um eine Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 100 Prozent der ausgleichsfähigen Schäden. Die Billigkeitsleistung wird in Form einer Zuweisung gewährt.

Antrag Schadensausgleich VU

Der Antrag auf Schadensausgleich steht unten zum Download zur Verfügung.

Dem Antrag sind beizufügen:
  • Selbstauskunft gemäß Nr. 4.2 der Richtlinien Corona-Billigkeitsleistungen ÖPNV
  • Selbstauskunft gemäß Nr. 6.2 der Richtlinien Corona-Billigkeitsleistungen ÖPNV
  • Berechnungsnachweis (siehe xlsx-Datei)
  • Begründende Unterlagen

Die Anträge sind bis zum 30.09.2020 (Ausschlussfrist) bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz einzureichen.
Eine Antragstellung vorab per E-Mail (senuvk-oepnv-rettungsschirm@senuvk.berlin.de) ist gewünscht.

Das Antragsformular ist zudem, zusätzlich zur Übersendung per E-Mail, vollständig ausgefüllt und unterschrieben auf dem Postweg an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Referat IV C Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin zu übersenden.

  • Antrag auf Gewährung einer Zuweisung gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Ausbruch von Covid-19 im Land Berlin

    (Richtlinie Corona-Billigkeitsleistungen ÖPNV)

    PDF-Dokument (391.7 kB)

  • Berechnungsnachweis

    XLSX-Dokument (53.7 kB)