Schneller Wohnungsbau und Grüne Stadt – beides geht zusammen

Schrägluftbild: Blick auf den Bereich Molkenmarkt und Umgebung (2014)

Worum geht’s?

Der Senat hat ein Handlungsprogramm beschlossen, um den Bau dringend benötigter Wohnungen in Berlin zu beschleunigen.

Dafür werden neue Strukturen geschaffen und mehr Personal eingestellt. Außerdem werden die entscheidenden Stellen in den Verwaltungen noch früher als bisher in die Planungsprozesse einbezogen.

Für eine lebenswerte Stadt ist allerdings mehr notwendig als nur zusätzlicher Wohnraum. Das Grün der Stadt, die Parks und Kleingärten, die Straßenbäume und bepflanzten Höfe sind ganz entscheidend dafür, dass sich die Menschen in Berlin wohlfühlen. Gerade für diejenigen mit wenig Geld ist das wohnortnahe Stadtgrün wichtig. Die Bedeutung des Stadtgrüns für das gesellschaftliche Klima unserer Stadt sollte niemand unterschätzen. Dazu kommen noch ökologische Funktionen, z.B. der Schutz vor der Klimakrise. Grünflächen kühlen die Stadt und können den Starkregen viel besser aufnehmen als Beton und Asphalt.

Die Senatsverwaltungen von Stadtentwicklung und Wohnen sowie die von Umwelt, Verkehr und Klimaschutz haben sich intensiv untereinander abgestimmt. Die Ergebnisse schaffen eine gute Balance zwischen den Anforderungen des Wohnungsbaus und den Notwendigkeiten einer grünen Stadtentwicklung. Gute Politik für die Berlinerinnen und Berliner bedeutet, beide Bereiche in den Blick zu nehmen und nicht gegeneinander auszuspielen. Das ist gelungen.

Die Einzelheiten

1. Bau- und Fällgenehmigungen

Schon bisher konnten aus Gründen der Beschleunigung des Bauens Anträge für Baumfällungen vor dem Vorliegen einer Baugenehmigung gestellt und erteilt werden. Als Grundlage war ein Bauvorentscheid ausreichend. Diese Regelung galt bis zum Sommer 2018.

Neu ist, dass diese Regelung dauerhaft gilt. Neu ist aber auch – und das ist eine Präzisierung und Verschärfung – dass eine sehr konkrete Bauabsicht nachgewiesen werden muss. Allein ein Bauvorbescheid reicht nicht mehr aus, sondern der Bauantrag mit der konkreten Planung muss gestellt sein. Das macht es für Bodenspekulant*innen unattraktiver, Genehmigungen im Voraus einzuholen, die den Wert des Grundstücks steigern aber offen lassen, ob und wann ein Vorhaben wirklich realisiert wird. Dem schieben die verschärften Voraussetzungen für solche Genehmigungen einen Riegel vor.

2. Waldausgleich

Der Berliner Wald ist ein geschütztes Gut. Wenn Wald fürs Bauen weichen muss, bedarf es einer Waldumwandlungsgenehmigung und es müssen die abgeholzten Flächen kompensiert werden. Entweder durch Aufforstung an anderer Stelle oder durch eine monetäre Kompensation. Die Anforderungen richten sich dabei nach dem so genannten Waldleitfaden. Hier gab es in der Vergangenheit immer wieder Auseinandersetzungen über die Berechnung der Kompensationserfordernisse.

Daher überarbeitet die Umweltverwaltung den Waldleitfaden, um rechtssichere Lösungen zu vereinfachen und auch um die unterschiedlichen Anforderungen aus dem Waldgesetz und dem Naturschutzgesetz zusammenzuführen. Das dient der Klarheit und der Vereinfachung.

Bei dieser Überarbeitung soll jetzt auch geprüft werden, ob man für die Umwandlungsgenehmigung von so genanntem Pionierbewuchs eine gute und rechtssichere Lösung findet. Das sind Wälder, die sich z.B. auf Baugrundstücken entwickelt haben, wenn diese einige Jahre nicht genutzt werden. Oft führt die Sorge von Grundstückseigentümern, sich ein „Waldproblem“ einzuhandeln dazu, dass solcher Bewuchs schon im Ansatz abgemäht und das Potential für temporäre Biotope nicht genutzt wird.

Der Berliner Forst bleibt davon unberührt. Eingriffe in den „klassischen“ Wald waren und sind unter strengen Auflagen möglich, sie müssen aber die Ausnahme bleiben.

3. Ausgleichsflächen

Jetzt gilt die Regelung, nach der zum Ausgleich für die Bebauung von großen Wohnquartieren die Bauherren parallel neue Grünflächen schaffen bzw. Freiflächen mit konkreten Maßnahmen naturschutzfachlich aufwerten müssen. Es ist in einer Stadt nicht immer einfach, die richtigen Flächen zu identifizieren, auf denen entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden können.

Um dies zu vereinfachen und vor allem, um auch unabhängig von einem konkreten Bauvorhaben größere Freiflächen für den Naturschutz entwickeln zu können, arbeitet die Umweltverwaltung an einem neuen Instrument: Durch ein Management von Ausgleichsflächen und ein Ökokonto, in dem das Geld von mehreren Bauprojekten einfließt, soll das erreicht werden.

Grundsätzlich gilt: Wer in Berlin Fläche verbaut und Biotope zerstört, muss in Berlin Grünflächen schaffen und im Sinne des Naturschutz ausgestalten. Bei sehr großen Bauvorhaben kann es in Ausnahmefällen sinnvoll oder notwendig sein, Flächen in Brandenburg zu entwickeln, zum Beispiel auf den Berliner Stadtgütern. Unter welchen Bedingungen das möglich ist, soll jetzt geprüft werden.

4. Zweiter Rettungsweg

Aktuell gilt für die Bezirke eine Verwaltungshandreichung, nach der der zweite Rettungsweg zwar einerseits grundsätzlich baulich ermöglicht werden muss, beispielsweise durch eine Spindeltreppe im Hinterhof. Andererseits wird aber für günstiges Wohnen festgelegt, dass durch Baumfällung bzw. Baumrückschnitt der Rettungsweg durch die Feuerwehr ermöglicht werden soll.

Dieses Rundschreiben wird nun zurückgenommen, da es in den Bezirken und bei den Bauherren eher zu Unklarheiten und Verzögerungen bei Bauprojekten geführt hat. Die Bezirke können nun im Rahmen des geltenden Rechtes wieder stärker eigenverantwortlich abwägen und entscheiden. Die Baumschutzverordnung wird dazu nicht geändert.

5. Kleingärten

Kleingärten werden auch künftig nicht zum Ausgleich von Baumaßnahmen herangezogen. Das ist auch nur logisch, denn wenn unbebaute Grünflächen zu Kleingärten umgewandelt werden würden, dann ist das eine neue Nutzung bereits bestehender Grünflächen und kein ökologisch sinnvoller Ausgleich für Baumaßnahmen. Der muss an anderer Stelle erfolgen.