Bericht der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention zur Mobilität von Menschen mit Behinderungen vorgestellt - "Selbstbestimmt unterwegs in Berlin"

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:

Können Menschen mit Behinderungen in Berlin selbstbestimmt unterwegs sein? Sind die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt? Diese Fragen hat die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte 2017 im Auftrag der Senatsverwaltung für Integration Arbeit und Soziales untersucht. Heute haben ihn die Autor*innen gemeinsam mit den Senatorinnen für Integration, Arbeit und Soziales Elke Breitenbach und für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Regine Günther der Öffentlichkeit präsentiert.

Senatorin Elke Breitenbach: „Mobilität ist Voraussetzung für Partizipation und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Dies ist auch Leitmotiv für den Berliner Senat. Wir setzen damit die 2009 in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention um. Wir sind hier auf einem guten Weg, das bescheinigt uns auch der jetzt vorliegende Bericht. Unser Ziel ist es, eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Nur so können wir Menschen, die in ihrer Mobilität dauerhaft oder zeitweilig aufgrund von Behinderungen oder im Alter beeinträchtigt sind, in allen Lebensbereichen eine umfassende Teilhabe ermöglichen. Dieses übergreifende Thema muss in allen Ressorts verankert werden. Nur so werden wir Berlin erfolgreich als eine inklusive Stadt gestalten können!“

Senatorin Regine Günther: „Der barrierefreie Ausbau des ÖPNV ist uns sehr wichtig. Gerade in einer Metropole wie Berlin ist die gleichberechtigte Teilhabe aller am städtischen Leben zentral. Diesem Gedanken räumen wir eine hohe Priorität ein. Berlin hat in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht. Daran wollen wir anknüpfen. In den nächsten Jahren werden wir den barrierefreien Umbau der Verkehrsinfrastruktur weiter mit Nachdruck vorantreiben. Einen wichtigen Schritt gehen wir mit dem Berliner Mobilitätsgesetz, das sich diesem Gedanken verpflichtet fühlt. Mit ihm schaffen wir die Voraussetzung, dass Barrierefreiheit auf allen Ebenen der Planung verankert wird.“

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat in seiner Untersuchung viele Fortschritte bei der Verbesserung der Barrierefreiheit in Berlin festgestellt. Der politische Wille zur Verbesserung der Situation sei erkennbar. Das kommende Mobilitätsgesetz sei ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem inklusiven Mobilitätssystem. Es sei aber eine optimale Planung und Gestaltung des öffentlichen Raums, des öffentlichen Verkehrs, des Individualverkehrs sowie besonderer Beförderungsdienste dringend erforderlich, um eine barrierefreie Reisekette von der Wohnungstür bis zum Zielort zu ermöglichen.

Dr. Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte: „Bislang fehlt ein umfassendes Konzept zur Mobilität von Menschen mit Behinderungen, das Barrierefreiheit auf allen Ebenen der Mobilitätsplanung verankert. Ein solches Konzept sollte klare Ziele und Zeitvorgaben für alle Sektoren der Verkehrsinfrastruktur formulieren und entsprechende Ressourcen zuweisen. Vor diesem Hintergrund ist das vom Senat angekündigte Gesamtkonzept zur Mobilitätssicherung von Menschen mit Behinderung zu begrüßen. Das Vorhaben bietet die Chance, alle die Mobilität betreffenden Bereiche aus den verschiedenen Perspektiven von Menschen mit Behinderungen systematisch zu durchdenken und künftige Vorhaben stärker an deren Bedürfnissen auszurichten.“

Der Bericht hebt hervor, dass im bundesweit geltenden Personenbeförderungsgesetz vorgeschrieben ist, den ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 vollständig barrierefrei zu gestalten. Berlin möchte für Teilbereiche wie die U-Bahn-Stationen, dies schon bis 2020 schaffen. Die Barrierefreiheit von Haltestellen, Fahrzeugen und Service regelt das Land Berlin im Nahverkehrsplan, der 2018 fortgeschrieben wird. Wichtig sind auch andere Verkehrsplanungsinstrumente, etwa der Stadtentwicklungsplan Verkehr und die Fuß- und Radverkehrsstrategie.

Beispielhaft sei hier auf das Modellprojekt zur akustischen Fahrgastinformation für blinde und sehbehinderte Fahrgäste verwiesen, das die BVG seit Februar im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales durchführt. Erprobt werden verschiedene Lösungen, blinden und sehbehinderten Menschen an Bus- und Straßenbahnhaltestellen hörbare Fahrgastinformation in Echtzeit zu bieten.

Die wichtigsten Ergebnisse des Berichts “Selbstbestimmt unterwegs in Berlin” zusammengefasst sind:

  1. Berlin hat in den letzten Jahren viel unternommen, um die Barrierefreiheit zu verbessern. So sind rund zwei Drittel der Strukturen im öffentlichen Raum inzwischen weitestgehend barrierefrei. Probleme gibt es vor allem durch Hindernisse auf Gehwegen und Straßen, durch mangelhafte Räumung von Gehwegen im Winter, die unzureichende Trennung von Rad- und Gehwegen, durch zu kurze Grünphasen von Ampeln und die geringe Zahl an öffentlichen Toiletten. Ein Mangel an Personal und Ressourcen in den Bezirken wurde dafür verantwortlich gemacht, dass Durchführung und Kontrolle in diesen Bereichen nicht ausreichend sind.
  2. Bei den U-, S- und Straßenbahnen sind bereits mindestens zwei Drittel der Stationen und Haltestellen stufenlos zugänglich und mit einem taktilen Leitsystem ausgestattet. Dringendste Aufgaben hier: der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen, die mehrheitlich noch nicht barrierefrei sind sowie der weitere barrierefreie Ausbau der U-Bahn-Stationen und S-Bahnhöfe.
  3. Beförderungs- und Begleitdienste wie der Sonderfahrdienst oder die Mobilitätshilfedienste leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Mobilität von Menschen mit Behinderungen, so auch der VBB-Begleitservice. Allerdings ist hier der Bedarf noch höher als das Angebot. Zudem kritisieren Menschen mit Behinderungen mangelnde Flexibilität und Qualität der Dienstleistungen. Taxis sind bis jetzt nur zu 0,2 Prozent auch von Rollstuhlfahrerinnen und -fahrern problemlos benutzbar.
  4. Problematisch sind häufige Störungen im Verkehrssystem, wie z. B. kaputte Aufzüge. Benutzbar waren 2016 bei DB Station & Service 94,3 Prozent und bei der BVG 97,4 Prozent. Reparaturen dauern aber noch zu lange. Mehrere Zuständigkeiten erschweren ein Zusammenwirken der Behörden.

Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte empfiehlt dem Senat daher insbesondere:

  • Das Land Berlin sollte Fragen der Mobilität von Menschen mit Behinderungen noch umfassender im Sinne des Disability Mainstreamings innerhalb der gesamtstädtischen Mobilitätsplanung verankern.
  • Das Land Berlin sollte angemessene Vorkehrungen in der Verkehrs- und Mobilitätsplanung berücksichtigen, wie sie im Entwurf des Mobilitätsgesetzes bereits vorgesehen sind.
  • Der Senat sollte die Bezirke personell so stärken, dass sie ihrer Verantwortung für die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum auch gerecht werden können, so beim Ausbau der Bushaltestellen, bei der Gestaltung von Gehwegen und Kreuzungen und bei der Überwachung der Einhaltung von Barrierefreiheit.

Für den Bericht sind im Sommer 2017 auch Berlinerinnen und Berliner mit Behinderungen befragt worden. Sie nennen Beispiele für Barrieren und Hürden im öffentlichen Raum, die ihre Mobilität beeinträchtigen. Benannt wird aber auch z. B. der VBB Bus & Bahn-Begleitservice als ein zuverlässiges System.