I Radgesetz
Bei der Erstellung des Radgesetzes ist der Senat mit dem „Dialog Radgesetz“ neue Wege gegangen. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat in Zusammenarbeit mit der Initiative Volksentscheid Fahrrad, dem ADFC, dem BUND und den Fraktionen von SPD, Linkspartei und Bündnis 90/Die Grünen Eckpunkte für das Radgesetz erarbeitet:
Das Land Berlin wird sich der Vision Zero verpflichten. Die Zahl der getöteten und schwer verletzten Verkehrsteilnehmer soll auf null gesenkt werden. Dies soll unter anderem durch sichere und komfortable Radverkehrsanlagen an den Hauptstraßen und die Umgestaltung von Knotenpunkten erfolgen.
Bis 2025 soll der Anteil des Radverkehrs an allen Wegen auf mindestens 30 Prozent innerhalb der Umweltzone und im Land Berlin auf mindestens 20 Prozent steigen.
Für ein sicheres und komfortables Radfahren ist ein lückenloses Netz an Radverkehrsinfrastruktur unerlässlich. Daher soll ein Radverkehrsnetz geschaffen werden, das schnelle, bequeme und sichere Verbindungen für Radfahrerende ermöglicht. Das Radverkehrsnetz soll Radverkehrsanlagen an allen Hauptstraßen mit Fahrrad- und Nebenstraßen sowie 100 Kilometern Radschnellwegen verbinden. Die Radverkehrsanlagen an Hauptstraßen sollen wo möglich und sinnvoll als geschützte Radstreifen gebaut werden. Besonders wichtige Verbindungen werden als Vorrangnetz ausgewiesen, das prioritär ausgebaut werden soll und in dem der Radverkehr bevorzugt beschleunigt wird.
Für den Umstieg auf das Fahrrad ist neben einer sicheren Infrastruktur auf der Straße auch die Frage sicherer Abstellmöglichkeiten essentiell. Daher wurden konkrete Ausbaukorridore für die Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum, an ÖPNV-Knotenpunkten und der Bau von Fahrradhäusern verabredet. Bis 2025 sollen 100.000 zusätzliche Radabstellmöglichkeiten entstehen.