Vorschläge für Vorzugstrassen liegen vor: Erste drei Machbarkeitsstudien für Radschnellverbindungen veröffentlicht

Radschnellverbindungen

Pressemitteilung vom 22.09.2020

Details zur Teltowkanalroute durch Steglitz, zur Y-Trasse durch Neukölln und zum Königsweg-Kronprinzessinnenweg durch Grunewald im Netz abrufbar

Die ersten drei von insgesamt zehn Machbarkeitsuntersuchungen zu Berlins geplanten Radschnellverbindungen (RSV) sind abgeschlossen – und werden nun im Netz veröffentlicht. Die Untersuchungen zeigen die rechtliche und verkehrstechnische Machbarkeit der drei Vorhaben „Y-Trasse“ (RSV 1), „Teltowkanalroute“ (RSV 6) und „Königsweg-Kronprinzessinnenweg“ (RSV 3).

Sie belegen einen positiven Kosten-Nutzen-Faktor und stellen die derzeit durch die Fachplanung am besten bewertete Route vor, die sogenannte Vorzugstrasse. Die Streckenführungen samt Varianten, bereits breit diskutiert in Bürgerinformationsveranstaltungen zu jeder geplanten Strecke, sind damit die Arbeitsgrundlage für weitere Planungen, Abstimmungen und Beteiligungen bis hin zum Planfeststellungsverfahren. Eine Festlegung auf die Trassen ist damit noch nicht erfolgt.

Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchungen wurden auch mögliche Brückenbauwerke näher untersucht sowie Baukosten geschätzt. Die Untersuchungsberichte dienen als Grundlagenpapier und Empfehlung für weitere Arbeitsschritte der Planung, etwa detailliertere Untersuchungen der Trassenempfehlungen samt Varianten, Gutachten zu Naturschutzbelangen, tiefere Wirtschaftlichkeitsberechnungen und weitere Abstimmungen mit den Bezirken. Noch vor dem und insbesondere durch das Planfeststellungsverfahren (dem Prozess der „Baugenehmigung“) sind Trassenänderungen möglich. Das Planfeststellungsverfahren sieht seinerseits die Beteiligung von Bürger*innen, Verbänden und Behörden sowie gründliche Abwägungen der Interessen vor.

Die Untersuchungsberichte sind sowohl in der Langversion mit sehr vielen fachlichen Details als auch in kurzen Ergebnisberichten (rund 30 Seiten) verfügbar. Die Berichte zu den Radschnellverbindungen können Sie hier einsehen:

Die Machbarkeitsuntersuchungen für alle weiteren Trassen werden bis Ende 2020 abgeschlossen und als Ergebnis- sowie Untersuchungsberichte veröffentlicht. Geplant sind die Berichte zu den in Ost-West-Richtung verlaufenden Trassenkorridore der Radschnellverbindungen RSV 2, 5, 7, 8, 9 und 10 sowie die RSV 4 in Richtung Nordosten.

Auch das Thema Radschnellverbindungen in Grün- und Parkanlagen wird in den jetzt veröffentlichten Berichten aufgegriffen. So verläuft die derzeitige Vorzugstrasse der RSV 3 („Königsweg-Kronprinzessinnenweg“) durch den Friedenthalpark, die Vorzugstrasse der RSV 6 („Teltowkanalroute“) läuft derzeit etwa durch den Hans-Baluschek-Park, die Vorzugstrasse der RSV 1 („Y-Trasse“) verläuft unter anderem am Delfter Ufer. Zugleich sind jetzt schon Varianten durch Grün- und Parkanlagen planerisch verworfen worden: Durch den Görlitzer Park und die Hasenheide etwa wird keine Trasse empfohlen und eine Routenführung nicht weiterverfolgt. Im Rahmen der weiteren Planungsschritte sind mögliche Zielkonflikte zum Beispiel mit zu Fuß gehenden Parknutzenden oder im Rahmen von Naturschutzaspekten zu berücksichtigen und zu klären – Änderungen der Trassen sind noch bis zum Planfeststellungsbeschluss möglich. Die ersten Planfeststellungsverfahren sollen 2021 beginnen.

Über Radschnellverbindungen

Berlins Radschnellverbindungen, die strahlenförmig von den Außenbezirken in Richtung Stadtzentrum führen, sollen das Radfahren auch auf längeren Strecken attraktiver machen – etwa für Pendlerinnen und Pendler, die vom Auto auf das Rad umsteigen wollen. Hierbei geht es nicht primär um die Fahrgeschwindigkeit, sondern um optimierte Reisezeiten mit möglichst wenig Stopps. Entlang von Hauptverkehrsstraßen messen Radschnellverbindungen je Fahrtrichtung mindestens drei Meter, sodass Überholen gut und sicher möglich ist. Auf Fahrradstraßen und Sonderwegen sind sie im Zweirichtungsverkehr mindestens vier Meter breit. Radschnellverbindungen sind in der Dämmerung und nachts gut beleuchtet. An Kreuzungen gilt im Regelfall Vorrang für den Radverkehr. Fußwege verlaufen getrennt vom Radweg und sind mindestens 2,5 Meter breit. Mit Radschnellverbindungen wird Radfahren sicherer und die Reisezeit kürzer. Nutzen viele Menschen Radschnellverbindungen im Alltag, sind weniger Autos auf den Straßen unterwegs.