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Referat Gesundheitsberichterstattung, Epidemiologie, Gemeinsames Krebsregister, Sozialstatistisches Berichtswesen, Gesundheits- und Sozialinformationssysteme
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Berichte in aller Kürze zu aktuellen politischen Themen und relevanten Entwicklungen.

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In der Statistischen Kurzinformation werden die Struktur der Transferausgaben des Landes Berlin in den Sozialrechtsgebieten des SGB XII, des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), des Landespflegegeldgesetzes (LPflGG) sowie des kommunalen Trägers gemäß § 6 SGB II und die Ausgaben gemäß § 264 SGB V für das Jahr 2008 und deren Entwicklung seit Einführung der neuen Sozialgesetzgebung im Jahr 2005 dargestellt und in Form grafischer Übersichten und textlicher Beschreibungen zusammengefasst.
Zeitnah werden die hier verwendeten Abbildungen und Tabellen mit dem Stand des Berichtsjahres 2009 aktualisiert bzw. als Zeitreihe um das Jahr 2009 erweitert und im Gesundheits- und Sozialinformationssystem (http://www.gsi berlin.info) zur Verfügung gestellt.

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In der Kurzinformation wird ein statistischer Überblick über die Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII wegen dauerhaft voller Erwerbsminderung in Berlin zum Stand 31.12.2008 und rückblickend der Entwicklung seit 2004 gegeben. Neben der Analyse der soziodemografischen Struktur der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung gemäß SGB XII in der Altersgruppe von 18 bis unter 65 Jahren und deren kleinräumiger Verteilung gehen zusammenfassend methodisch gesicherte Erkenntnisse aus den Sozialstrukturberechnungen für Berlin ein.

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Die Statistische Kurzinformation stellt die Frage, inwiefern sich aus der zunehmenden „Alterung“ der Gesellschaft, damit verbunden veränderter Pflegebedarfe und der Entwicklung der sozialen Lage der Bevölkerung Konsequenzen für Staat und Kommunen selbst als Träger von Sozialleistungen ergeben und inwieweit diese derzeit abschätzbar sind. Am Beispiel Berlins wird untersucht, in welchem Ausmaß und in welcher soziodemografischen Struktur sich eine Abhängigkeit Pflegebedürftiger von Leistungen der Sozialhilfe für ihre Pflege am Stichtag 31.12.2007 darstellt, deren Alters- und Geschlechtsspezifik und inwiefern Zusammenhänge zwischen Pflegebedarf und Armutsrisiko erkennbar sind. Auf der Basis eines „Status-Quo-Szenario“ wird gezeigt, dass sich die Betroffenheit der Berliner Bevölkerung hinsichtlich der Abhängigkeit von Sozialhilfe bei Pflegebedürftigkeit und die Belastungen für das Land Berlin als Sozialhilfeträger in den kommenden beiden Jahrzehnten voraussichtlich stark erhöhen werden.

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Mit Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung zum 1. Januar 1995 war nicht zuletzt das Ziel verbunden, einen Großteil der damaligen Sozialhilfeempfänger und -empfängerinnen aus der Abhängigkeit von Sozialhilfe zu entlassen. Die Statistische Kurzinformation geht der Frage nach, wie viele pflegebedürftige Menschen in Berlin zum Stichtag 31.12.2006 dennoch Leistungen der Sozialhilfe als Hilfe zur Pflege beziehen müssen. Dazu wird ein aktueller Überblick über die Anzahl und Struktur der Leistungsberechtigten mit Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) im Land Berlin gegeben. Analysekriterien sind insbesondere die Leistungsart, das Alter und Geschlecht der Leistungsberechtigten sowie die bezirkliche Verteilung.
Transferausgaben in Berlin im ersten Jahr der neuen Sozialgesetzgebung 2005
- SGB XII, AsylbLG, LPflGG -

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Mit der Kurzinformation kann erstmals seit der Neufassung der Sozialgesetzgebung zum 01.01.2005 mit dem Haushaltsabschluss für das Jahr 2005 ein Überblick über die Entwicklung von Transferausgaben des Landes Berlin auf den Sozialrechtsgebieten des SGB XII, des Asylbewerberleistungsgesetzes, des Landespflegegeldgesetzes und für den kommunalen Träger gemäß § 6 SGB II, einschließlich eines groben Vergleiches zu den Ausgaben 2004, gegeben werden.
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