Zu den Aufgabengebieten gehören die Gesundheitsberichterstattung, die Grundsatzangelegenheiten des Gemeinsamen Krebsregisters, das Sozialstatistische Berichtswesen und die Gesundheits- und Sozialinformationssysteme.
Die Gesundheitsberichterstattung (GBE) ist im Land Berlin im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz (GDG)) vom 25. Mai 2006 geregelt. Ergänzend zur klassischen Form eines Gesundheitsberichts finden Expertengespräche und Präsentationen mit gleichzeitiger Diskussion der Ergebnisse statt, die in Vortragsskripten zur Verfügung gestellt werden.
Das Gemeinsame Krebsregister (GKR) der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen ist eine nachgeordnete Einrichtung der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin. Auf der Basis eines Staatsvertrages in Verbindung mit dem Krebsregistergesetz (KRG) nimmt es für die beteiligten Länder die Aufgaben eines bevölkerungsbezogenen (epidemiologischen) Krebsregisters wahr.
Das Sozialstatistische Berichtswesen (SBW) des Landes Berlin umfasst die systematische und regelmäßige Beobachtung und Auswertung von statistischen Daten auf den Sozialrechtsgebieten des SGB XII, des SGB II (kommunale Ausgaben), des Asylbewerberleistungsgesetzes, des Landespflegegeldgesetzes und damit in Zusammenhang stehenden sozialen Entwicklungen.
Das Aufgabengebiet Gesundheits- und Sozialinformationssysteme (GSI) umfasst die Systemanalyse, den Systementwurf , die Programmierung sowie die Einführung und den Support von Informationssystemen für Daten aus den Bereichen Gesundheit und Soziales. Dabei bilden vor allem die Aspekte der Datengewinnung, -auswertung und -aufbereitung sowie die Ergebnisbereitstellung in Druckform, auf digitalen Medien und in Computernetzen einen Schwerpunkt.
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Basis- und Spezialberichte, Kurzinformationen, Diskussionspapiere, Vorträge, u.a. mehr »
Aufgabenverteilung zu Berichten, Publikationen und weiteren Angelegenheiten des Referates. mehr »