Nach der qualitativen Studie "Erfolg in der Hilfe nach § 67 ff. SGB XII" aus Juli 2009 liegt nun der 2. Teil als quantitative Studie vor. Der Schwerpunkt der Studie liegt in der Datenauswertung von 514 Akten abgeschlossener § 67 ff. SGB XII - Maßnahmen im Jahr 2009 aus vier Berliner Sozialämtern. Sie finden die Studie hier: Erfolg in der Hilfe nach § 67 ff. SGB XII - Quantitative Folgestudie"
Die Leitlinien
stellen den Rahmen und die Zielrichtung der Aktivitäten der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales in der Wohnungslosenhilfe und -politik in Berlin dar. Sie beziehen sich auf Struktur- und Steuerungsfragen grundsätzlicher Art und beinhalten Bedarfsanalysen, Zielstellungen und Maßnahmenvorschläge zu einzelnen Zielgruppen der von Wohnungslosigkeit bedrohten und betroffenen Menschen. Die Leitlinien haben für die 12 Bezirksämter von Berlin empfehlenden Charakter.
Die Leitlinien befinden sich derzeit in Überarbeitung.
Zielgruppen sind:
Seit 30 Jahren fördert die Senatssozialverwaltung in Berlin niedrigschwellige Angebote der Wohnungslosen- und Straffälligenhilfe mit dem Ziel der Menschen der Integration in die Regelversorgung. Die Angebote richten sich an zwei Zielgruppen: Menschen, die auf der Straße leben und an Menschen, die von Wohnraumverlust bedroht sind.
In sechs verschiedenen Angebotsbereichen werden 11 Träger mit 15 Beratungs-, Unterstützungs- und Versorgungsangeboten für wohnungslose und straffällige Menschen gefördert. Die Angebote können unbürokratisch, anonym und ohne Zugangsvoraussetzungen in Anspruch genommen werden.
In einer Koordinationsstelle, dem „Kältehilfe-Telefon“, werden die von den Bezirken geförderten Angebote erfasst und veröffentlicht sowie die Inanspruchnahme verfolgt. Nähere Informationen unter Kältehilfe Berlin![]()
Hier finden Sie die zugrunde liegenden Leistungsbeschreibungen.
Der Berliner Rahmenvertrag nach § 79 Abs. 1 SGB XII für Hilfen in Einrichtungen einschließlich Diensten im Bereich Soziales - BRV, enthält die allgemeinen Grundsätze für Vereinbarungen, die zwischen den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege und dem Land Berlin vereinbart wurden. Die Anlagen zum BRV beinhalten Leistungsbeschreibungen, Mindeststandards und Qualitätskriterien der sieben Leistungstypen für den Personenkreis gem. § 67ff SGB XII.
Die Leistungen richten sich an Menschen, deren Lebenslagen mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind. Es bestehen mit knapp 50 Leistungsanbietern Vereinbarungen nach § 75 Abs. 3 SGB XII.
Der Leistungstyp "Betreutes Gruppenwohnen für ehemals Drogenabhängige nach abgeschlossener Therapie" liegt in der fachlichen Verantwortung der Landesdrogenbeauftragten.
Weitere Dokumente zum Themenbereich Wohnungslosenhilfe und Wohnungslosenpolitik finden Sie auf unserer Seite Downloads.
| Berlin |
| Berliner Kältehilfe für auf der Straße lebende Menschen |
| Geschütztes Marktsegement (LAGeSo) (Ein Berliner Wohnungsprogramm für Menschen, die von Wohnungslosigkeit betroffen oder unabwendbar bedroht sind) |
| Berliner Unterbringungsleitstelle / LAGeSo (vermittelt Unterbringungsplätze an die Bezirksämter und die Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber) |
| Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (DWBO) e.V. |
| Bund & Sonstige |
| BAG Wohnungslosenhilfe e.V. |
| Bundesministerium für Arbeit und Soziales |
| Bundesministerium für Justiz |
| Tacheles e.V. |
| Hinweise zur Abgrenzung der Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII und §§ 67 und 68 SGB XII (Rundschreiben I Nr. 2/2005 vom 19. Januar 2005) |
| Schuldnerberatung und Verbraucherinsolvenz (Informationen zur Schuldnerberatung und zum Verbraucherinsolvenzverfahren. Seit dem 1. Januar 1999 besteht auch für verschuldete Privatpersonen die Möglichkeit, mittels des Verbraucherinsolvenzverfahrens eine Restschuldbefreiung zu erlangen) |
| Studie zum Themenbereich Wohnungslosigkeit und berufliche Reintegration wurde im Auftrag der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz durch das Institut INTERSOFIA durchgeführt. Sofern Sie an der Studie interessiert sind, kontaktieren Sie uns bitte. |
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