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Erfahrung für Berlin

Generation 60+ bestimmt mit!

Berlinerinnen und Berliner bestimmen ihre Seniorenvertretungen

Senior



Das Wissen und die Erfahrung der Älteren Generation sind für unsere Gesellschaft unverzichtbar.
Nur mit Ihnen kann die Zukunft des Landes Berlin erfolgreich gestaltet werden.
Bringen Sie Ihr Wissen und Ihre Wünsche für ein aktives Leben im Alter in die Seniorenvertretungen ein, bestimmen Sie mit, wie ihr Lebensumfeld und das Ihrer Kinder und Enkel gestaltet werden soll.

Für die Dauer der kommenden Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlungen sind gemäß § 4 Absatz 2 Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz die Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretungen neu zu berufen.

Die bezirklichen Seniorenvertretungen setzen sich für die Belange der Generation 60+ in der Bezirksverordnetenversammlung und in der Berliner Öffentlichkeit ein.

Kandidatinnen und Kandidaten für die Seniorenvertretung können vom 7. bis 11. November in öffentlichen Versammlungen aus einer Berufungsvorschlagsliste ausgewählt werden. Abstimmen können alle Seniorinnen und Senioren, die am 07. November 2011 das 60. Lebensjahr vollendet haben und mit Hauptwohnsitz im zuständigen Bezirk gemeldet sind.

Ergebnisse
Bezirk
Wahlberechtigte Abgegebene Stimmen Davon gültig Wahlbeteiligung in % Kandidaten Gewählte Kandidaten Davon w Davon m MGH
Charlottenburg-Wilmersdorf 92.321 405 405 0,44 32 17 10 7 4
Friedrichshain-Kreuzberg 35.936 273 268 0,76 24 17 12 5 3
Lichtenberg 66.401 757 752 1,14 13 13 6 7 1
Marzahn-Hellersdorf 57.918 287 283 0,50 14 14 7 7 1
Mitte 61.130 152 149 0,25 10 8 5 3 2
Neukölln 71.960 286 280 0,40 24 17 8 9 2
Pankow 72.000 473 468 0,66 22 17 12 5 0
Reinickendorf 75.170 244 241 0,32 26 17 3 14 2
Spandau 64.323 700 698 1,09 33 17 10 7 1
Steglitz-Zehlendorf 92.710 386 383 0,42 32 17 11 6 0
Tempelhof-Schöneberg 88.301 182 182 0,20 11 11 2 9 0
Treptow-Köpenick 71.029 785 777 1,11 30 17 13 4 2
Berlin 849.199 4.930 4.886 0,61 271 182 99 83 18
Wahlverfahren

Die Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretungen werden für die Dauer einer Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) berufen.
Im Folgenden werden auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift die wichtigsten Fragen zum Verfahren der Neubildung der bezirklichen Seniorenvertretungen beantwortet.
FAQ (Häufig gestellte Fragen) - Wahlverfahren

Wahlorte

Informationen zu den Wahlorten in Ihrem Bezirk finden Sie in der folgenden PDF-Datei.

110823wegewerk Flyer Final

Flyer laden »

(110823wegewerk Flyer Final, 313076 KB)
Aufgaben der Seniorenvertretung


  • Mitwirkung und Mitarbeit bei allen Themen im Sinne von § 1 durch Rederecht in den Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlung nach Maßgabe des § 9 Absatz 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes,
  • Beratung und Unterstützung älterer Bürgerinnen und Bürger bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche,
  • Vertretung der Interessen der älteren Generation in der Öffentlichkeit und allgemeine Öffentlichkeitsarbeit,
  • Erarbeitung von Vorschlägen zu Maßnahmen des Bezirks, soweit diese besondere Bedeutung für die im Bezirk lebenden Seniorinnen und Senioren haben,
  • Information über seniorenrelevante Gesetze und deren Umsetzung,
  • Kontaktpflege zu Pflegediensten, Heimbeiräten, Freizeitstätten, Einrichtungen und Trägern der Altenhilfe,
  • Abhalten von Bürgersprechstunden.
Weiterreichende Information aus Ihrem Bezirksamt

Wenn Sie mehr Informationen über die Tätigkeit der bezirklichen Seniorenvertretung erfahren wollen, wie zum Beispiel der Arbeitsalltag der Seniorenvertretung aussieht - nutzen Sie die Informationen Ihres Bezirksamtes.

Kontakt

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
Oranienstraße 106
10969 Berlin

Ansprechpartner/in

Ulrich Wiebusch
Telefon: (030) 9028-2815
Telefax: (030) 9028-2070
E-Mail

Andrea Müller
Telefon: (030) 9028-2712
Telefax: (030) 9028-2070
E-Mail